14.47

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein inhaltlich eher schlankes Volksbegehren mit zwei Forderungen. Eine Forderung klingt doch sehr weitreichend: Die Republik möge jedem Menschen unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung stellen, solange man sich keine eigene Unterkunft leisten kann. Aus Sicht der SPÖ ist es so, dass Wohnen ein Menschenrecht ist. Österreich und vor allem auch Wien bieten mit dem Modell der Wohnbauförderung, das ja ein Bundesrecht ist, nicht nur Quantität, sondern auch sehr viel Qualität beim Wohnen. Das Instrument des gemeinnützigen Wohnbaus bringt höchste Qualität und Modernität für Wohnen für Normalverdiener.

Mit dem Instrument der Wohnbeihilfe haben die Bundesländer die Möglichkeit, Familien und Haushalten mit niedrigem Einkommen direkt Geld zukommen zu lassen.

In Bezug auf die Bekämpfung der Obdachlosigkeit gibt es in den Ballungszentren Angebote für gemeinschaftliches Leben. In Wien ist es zum Beispiel die Gruft.

Insofern ist die Forderung des Volksbegehrens auf Bereitstellung einer Unter­kunft berücksichtigt, zumindest dann, wenn man die Länderseite betrachtet und sofern nicht individuelles Wohnen gemeint ist.

Der Übergang vom gemeinschaftlichen zum individuellen Wohnen erfolgt in Wien in Form von betreuten Wohngemeinschaften. Träger wie die Caritas oder die Volkshilfe sorgen dafür, dass die Menschen später auch wieder selbstständig in eigenen Wohnungen zurechtkommen. Dieser Ansatz hat sich an sich sehr bewährt.

Die zweite Forderung verlangt ein zinsloses Darlehen zum Erwerb von Woh­nungseigentum. Ich denke, das muss man doch sehr differenziert beurteilen, denn diese Art von Massensubvention von Krediten bedeutet einerseits Verschul­dung bei Privatbanken und ist weder für jeden Lebensentwurf noch für jede Lebenssituation das Richtige. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens würde es die Immobilienpreise und die Spekulation wieder in exorbi­tante Höhen treiben. Wenn man die Forderung aber weiter fasst, nämlich dass sicheres, langfristiges Wohnen garantiert werden soll, so ist der gemeinnüt­zige Wohnbau eigentlich bereits in Form von Genossenschaftswohnungen verwirklicht, und später kann man viele davon auch im Eigentum erwerben.

Genossenschaftswohnungen haben gegenüber dem Privateigentum den Vorteil, dass die Mieten begrenzt sind, und ältere Wohnungen mit abbezahlten Krediten kommen besonders günstig auf den Markt.

Je nachdem, wie eng oder wie breit man die Forderungen interpretiert, kommt man zu unterschiedlichen Beurteilungen. Als SPÖ stehen wir auf jeden Fall voll und ganz hinter dem Geist des Volksbegehrens, denn Wohnen ist ein Menschen­recht und eine staatliche Aufgabe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.