15.11

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Hause! Die Kollegin hat es schon gesagt: Wir beschäftigen uns mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz und setzen damit die EU-Whistleblowerrichtlinie um.

Vielleicht haben wir das Wort Whistleblower deshalb nicht verwendet, weil zwar – wenn man sich ein bisschen mit der Begrifflichkeit beschäftigt – der Zusammenhang nicht genau belegt ist, aber eventuell eine semantische Bezie­hung zu dem deutschen Begriff verpfeifen besteht. (Zwischenruf des Abg. Taschner.) Als mögliche Herkunft gelten einerseits die englischen Polizisten, die durch das Trillerpfeiferl einen anderen Polizisten herbeigeholt haben, um bei einem Tatbestand Unterstützung zu bekommen, oder auch – vielleicht deshalb auch Kollegin Agnes Prammer – Schiedsrichter, die mit dem Trillerpfeiferl einen Regelverstoß geahndet haben. Es ist so, dass der Anglist Anatol Stefanowitsch vermutet, dass sich das Wort von der englischen Redewendung to blow a whistle ableitet, was so viel bedeutet wie, dass man ein Fehlverhalten aufdeckt, und das ist in diesem Zusammenhang auch gegeben.

Es gibt die Begrifflichkeit ja erst seit dem Jahr 1970. Es gibt ein paar prominente Beispiele. Der FBI-Ermittler Mark Felt war einer der berühmtesten Whistle­blower, was ja dann zum Rücktritt von Präsident Nixon aufgrund der Watergate­affäre geführt hat. Es hat aber auch ein österreichisches, eher tragisches Beispiel gegeben, den Botschafter Amry, der als Informant und Whistleblower beim SPÖ-Noricum-Skandal aktiv geworden ist, was er mit dem Leben bezahlt hat.

In dieser Hinsicht geht es uns also darum – und das war ein ganz wesentlicher Punkt –, einer Herausforderung gerecht zu werden: einerseits den Hinweisgeber zu schützen und zum anderen die Arbeitgeber, und hier vor allem die privaten Arbeitgeber, den privaten Unternehmenssektor, nicht mit bürokratischen Hinder­nissen zu überfordern sowie das Gesetz auch handhabbar und praktikabel zu machen. Das war die oberste Zielsetzung.

Wenn Interessen von Hinweisgebern und Interessen von Unternehmen aufeinandertreffen, ist natürlich ganz klar, dass es zwei verschiedene Stand­punkte gibt. Diese Standpunkte haben wir versucht, so weitgehend wie möglich anzunähern, um eine praktikable Lösung für dieses Gesetz vorzulegen und damit die EU-Richtlinie umzusetzen.

Dass es ein bissel länger gedauert hat, ist dem Umstand geschuldet, dass wir uns intensiv mit dieser EU-Richtlinie und ihrer Umsetzung beschäftigt haben. Wir haben auch den Rechtsbereich des EU-Rechts um den Rechtsbereich des nationalen Rechts in diesen Gebieten erweitert. Es ist also nicht so, dass wir da nur die EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt haben, sondern wir haben auch das nationale Recht, das betreffend EU-Recht Gültigkeit hat, umgesetzt und haben in diesem Gesetz auch die Korruptionstatbestände der §§ 302 bis 309 eingear­beitet. – Frau Kollegin, ich meine, man kann das so und so sehen. Ich sage Ihnen, es ist eine praktikable, gute Lösung. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist uns natürlich schon sehr stark darum gegangen, den Hinweisgeber zu schützen, das findet in dieser Gesetzesvorlage wirklich seinen Niederschlag. In der Richtlinie ist ja auch ganz klar festgelegt, ab welchen Größenordnungen der Unternehmen eine interne Meldestelle einzurichten ist und wo die externen Meldestellen sind. Es ist uns auch gelungen, bei der externen Meldestelle sowohl für den öffentlichen Bereich als auch für den privaten Bereich eine einheitliche Lösung zu finden, damit wir das auch relativ einfach handhaben können.

Sicher wird sich in der Praxis herausstellen, dass das eine oder andere vielleicht verbesserbar ist, das gibt es bei den Gesetzen immer. Wir haben auch in der Vergangenheit bewiesen, dass wir das Ganze dann evaluieren und anschauen, was man in der Praxis bei dem einen oder anderen vielleicht noch einbauen sollte. Deshalb haben wir auch eine Evaluierung vorgesehen, die in drei Jahren stattfinden soll.

Also, meine Damen und Herren, noch einmal ganz klar gesagt: Es ist ein hand­habbares Gesetz. Es soll sowohl die Hinweisgeber schützen als auch die Unternehmen in der Bürokratie nicht überfordern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

15.16

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr.