15.26

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche auf sehr pragmatische Art und Weise, dieses HinweisgeberInnenschutzgesetz noch einmal zusammen­zufassen, weil ich glaube, dass viele Unternehmen in guter Vorbereitung auf dieses Gesetz und die schon länger vorliegende Richtlinie sind, weil es aber auch durchaus Fragen von vielen kleineren, mittelständischen Unternehmen gibt, die gleichfalls in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.

Worum geht es? – Es geht darum, Missstände aufzudecken, sie zu beenden und jene, die im Unternehmen oder auch extern einen Hinweis darauf geben, vor Repressalien wie zum Beispiel einer Kündigung, einer nicht erfolgten Beförde­rung oder Ähnlichem zu schützen. Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger.

Davon betroffen sind vor allem Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, im ersten Schritt ab 250 Mitarbeitern. Diese müssen – ab Inkrafttreten gibt es eine Über­gangsfrist von sechs Monaten – ein internes Hinweisgebersystem etablie­ren. Ab 17.12.2023 trifft dies auch auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zu.

Dieses interne Hinweisgebersystem kann auf verschiedenste Art und Weise umgesetzt werden, da gibt es auch in der Richtlinie keine genauen Vorgaben. Das soll eher eine Unternehmenskultur abbilden: Ist es mehr im direkten Gespräch? Wie erfolgt die Kommunikation? Soll es ein digitales Tool sein, soll es eine E-Mail-Box sein? Soll es ein Postkasten sein? Das kann auf verschie­denste Art und Weise umgesetzt werden, wichtig ist, dass es umgesetzt wird.

Außerdem: Wen betrifft es? – Es sind in etwa 10 000 Unternehmen in Öster­reich, die davon betroffen sind, die dieses System umsetzen sollen.

Wieso haben wir Kleinst- und Kleinunternehmen ausgenommen? – Weil es durchaus mit einem personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist, und daher muss der Aufwand, der ein Unternehmen trifft, natürlich auch in eine Relation zur Frage gestellt werden: Was ist hinsichtlich Rechtsverletzungen in diesem Unternehmen zu erwarten?

Ich habe schon gesagt, dass die Implementierung sowohl analog als auch digital sein kann. Klar sein muss: Es muss interne Abläufe geben, wenn ein Hinweis eingebracht wird, in der Kommunikation mit der Hinweisgeberin oder mit dem Hinweisgeber, aber natürlich auch in der Bearbeitung des Hinweises selbst.

Neben den internen Hinweisgebersystemen gibt es aber auch externe Stellen, die Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Bewerbern, Praktikanten, Lieferanten, Kunden, auch Unternehmen zur Verfügung stehen, denn auch für Unternehmen, die nicht die 50-Mitarbeiter-Grenze erreicht haben, gibt es externe Stellen, an die sie sich wenden können und für die gleichermaßen der Hinweisgeberschutz gilt.

Es können auch anonyme Hinweise eingebracht werden. Die Intention ist natürlich, in Kontakt mit dem Hinweisgeber, mit der Hinweisgeberin zu stehen, mit ihnen zu kommunizieren, aber natürlich sollen anonyme Hinweise nicht ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich der eingebrachten Rückmeldungen und auch der Kritik der Kolle­ginnen und Kollegen der Oppositionsparteien möchte ich nur Folgendes anführen: Eine gewisse Komplexität des Gesetzes ist natürlich auch der Richt­linie selbst geschuldet. Die Materien, die da angeführt werden, beziehen sich hauptsächlich auf EU-Recht, und wer zum Beispiel die Anlagen eins und zwei dieser Richtlinie ansieht, wird sehen: Es sind zahlreiche Rechtstexte, die da verlinkt werden. Es wäre natürlich überbordend und auch nicht im Sinne der Lesbarkeit, sie in diesem Gesetz zusätzlich zu erfassen.

Durch gewisse strafrechtliche Bedingungen gibt es außerdem heute schon Möglichkeiten, Anzeigen zu erstatten, auch anonyme Anzeigen, die eben durch dieses Hinweisgebersystem nicht abgedeckt werden.

Natürlich wollen wir uns das Gesetz in Zukunft auch näher anschauen – wie es sich etabliert hat. Dementsprechend wird es 2026 eine Evaluierung geben, in der Hoffnung, dass wir auch gut weiterarbeiten können.

Ja, es hat länger gedauert, aber man kann mit dem, was wir heute vorliegen haben, durchaus zufrieden sein, und wir können damit weiterarbeiten. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.