15.30

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie – es blendet hier so, ich sehe gar nichts, aber ich denke, es sitzen einige von Ihnen oben – und natürlich auch zu Hause. Edward Snowden, Chelsea Manning, Julian Assange: Das sind bekannte Namen von Whistleblowern, die durch alle Medien gegangen sind, ich glaube, wir wissen daher alle, worum es geht. Es geht um Menschen, die Unrecht aufdecken wollen, aufdecken und da auch großes Risiko auf sich nehmen: das Risiko, eingeschüchtert zu werden, vielleicht sogar inhaftiert zu werden oder zumindest in Unternehmen gemobbt zu werden, weil nicht wahrgenommen wird, dass es eigentlich – und das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt – auch für die Unternehmen gut ist, wenn hingeschaut wird, wo etwas schiefläuft. Wir wissen aber, es geht nicht immer – sonst würde man es ja intern offen ansprechen –, dass man sagt: Da ist ein Problem!, und das wird gelöst, sondern manchmal passiert das eben nicht.

Die EU hat dieses Problem erkannt und daher die Whistleblowingrichtlinie auf den Weg gebracht. Das heißt, es soll europaweit möglichst einheitliche Regelungen geben, und in Österreich ist das die Umsetzung im Rahmen dieses HinweisgeberInnenschutzgesetzes. HinweisgeberInnenschutzgesetz heißt – und das ist uns sehr wichtig gewesen –, dass Hinweisgeber wirklich anonym ihre Meldungen einbringen können, wenn sie das wollen. Sie müssen das natürlich nicht, aber es gibt die Möglichkeit, anonym vorzugehen, denn manchmal ist das der bessere Weg. Es ist möglich, das sowohl intern – im Unternehmen, auch in Ministerien – als auch bei einer externen Stelle zu machen, also wirklich anonym, und man braucht keine Sorge zu haben, dass das auf einen zurückfällt. (Beifall bei den Grünen.)

Wie gesagt, uns war wichtig, dass es einerseits absoluten Schutz für die Hinweis­geber:innen gibt und dass es andererseits für die Unternehmen möglichst einfach und praktikabel ist. Ich möchte noch einmal betonen: Es ist gut für die Unternehmen, weil sie so Rechtsbrüche möglichst früh erkennen können, noch bevor jemand an die Medien geht, noch bevor ein Skandal auffliegt und womöglich Gröberes passiert. Sie können also möglichst früh erkennen, dass zum Beispiel Aufträge vergeben werden und Geld fließt – also Korruption.

Etwas, das uns heute schon beschäftigt hat: Wir müssen intensiv daran arbeiten, dass wir beim berüchtigten, berühmten Corruption Perceptions Index, also bei diesem Korruptionsindex von Transparency International, wieder besser werden. Wir haben uns in den letzten Jahren verschlechtert, wir sind auf Platz 22, letztes Jahr waren wir auf Platz 13. Wir wissen, das ist nur eine Wahrnehmung, und all diese Korruptionsfälle, mit denen sich die Justiz derzeit beschäftigt, beschädigen uns, aber ja, wir müssen besser werden, transparenter werden, und dazu – davon bin ich überzeugt – dient auch dieses HinweisgeberInnenschutzgesetz. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.