16.25

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns aktuell auch aufgrund von aktuellen Ereignissen sehr intensiv mit dem Thema Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. In vielen Bereichen war das lange, lange, lange, auch in der Zweiten Republik, ein Tabuthema.

Seit 2017 ist das Heimopferrentengesetz in Kraft. Betroffene, also Kinder und Jugendliche, die zwischen 1945 und 1999 von ihren Familien weggebracht werden mussten und in Heimen, bei Pflegefamilien oder in Krankenanstalten fremduntergebracht worden sind und dort nicht den erwarteten Schutz erfahren haben, sondern das Gegenteil, Gewalt und Missbrauch, erlitten haben, haben seit 1. Juli 2017 Anspruch auf eine sogenannte Heimopferrente. Diese Heim­opfer­­rente wird jährlich valorisiert und beträgt aktuell 367,50 Euro und wird in etwa an 2 000 Personen ausgezahlt.

Angesiedelt ist die Heimopferrente bei der Volksanwaltschaft, konkret bei Volksanwalt Bernhard Achitz, wo die Anträge, die einlangen, von der Renten­kommission geprüft werden. Alleine im Jahr 2022 ist nach einem Einbruch während der Coronajahre, wenn ich das so nennen darf, wieder eine erhöhte Zahl von Anträgen eingelangt: Es sind ungefähr 500, die die Volksanwaltschaft erreicht haben. Das zeigt die Notwendigkeit, die in diesem Bereich immer noch gegeben ist, auch wenn das Heimopferrentengesetz jetzt doch schon einige Jahre in Kraft ist.

Bei der Abarbeitung dieser Anträge hat sich eben gezeigt, dass es im Gesetz einige Lücken gibt, die wir mit der vorliegenden Gesetzesvorlage gemeinsam, über alle Parteien hinweg, heute schließen werden.

Bisher haben Betroffene vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, wenn sie arbeitsunfähig sind und auch nicht beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind, aber sonst alle Voraussetzungen für die Heimopferrente erfüllen und nur aus dem einen Grund keine Sozialhilfe beziehen, weil das Partner-, Partnerinneneinkommen oder Haushaltseinkommen verhindert, dass sie eine Sozialhilfe beziehen, keine Heimopferrente erhalten. Diese Ungerechtigkeit wird mit dieser Gesetzesvorlage jetzt beseitigt, diese Lücke wird geschlossen. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Auch wenn es nicht eine große Menge von Personen betrifft: Für jene, die es betrifft, ist es ganz, ganz wichtig und von uns allen ein gemeinsames solidarisches Zeichen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Der Antrag kommt aber auch einem OGH-Urteil nach. Künftig werden auch jene Fälle in den Anwendungsbereich der Heimopferrente fallen, die keine pauscha­lierte, sondern eine individuelle Entschädigungszahlung erhalten haben. Zudem wird klargestellt, dass bei Opfern künftig, wenn sie alle Voraussetzungen erfül­len, das Gewaltdelikt sozusagen nicht mehr gesondert geprüft werden muss, unab­hängig davon, ob sie eine pauschalierte oder individuelle Entschädigungszahlung bekommen haben.

Ja, das sind Vereinfachungen, die wir in Form einer gemeinsamen Gesetzeslö­sung heute beschließen werden. Ja, das wird nicht allzu viele Menschen betreffen, aber für jene, die es betrifft, die traumatische Kindheitserfahrungen gemacht haben, die diese Gewalterfahrungen, dieses Trauma oft ihr Leben lang mittragen, darunter leiden, auch entsprechend arbeitsunfähig sind, für diese Menschen werden wir heute ein gemeinsames Zeichen setzen.

Ich möchte mich explizit auch bei allen hier im Haus vertretenen Parteien bedanken, dass wir es hier sozusagen aus der Initiative heraus geschafft haben, diese Gesetzesvorlage im Interesse der Betroffenen gemeinsam auf den Weg zu bringen. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und Grünen.)

16.29

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte.