16.46

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn es eine Berufsgruppe gibt, die in den vergangenen Jahren besonders belastet war, dann sind das wohl die Pflegekräfte in diesem Land, die schon vor Corona oft schwierige Arbeitsbedingungen gehabt haben und die durch die hohe Belastung im Gesundheitswesen, aber auch durch das Maßnahmenregime der Bundes­regierung besonders belastet wurden und leider Gottes bis heute durch die Covid-Maßnahmen noch belastet sind.

Dass es der aktuelle Bundesminister angegangen ist, zumindest eine Pflege­reform zu versuchen, rechne ich persönlich ihm hoch an. Dabei wäre es aber gut gewesen, wenn er auf die Expertise der anderen Parlamentsparteien mehr Rücksicht genommen hätte, denn dann hätte man sich das ganze Drama, das sich um diesen sogenannten Pflegebonus abspielt, sparen können.

Was ist passiert? – Kollegin Ribo hat es gesagt: Im Mai vergangenen Jahres, mehr als ein Jahr, nachdem man noch geglaubt hatte, mit Klatschen und Standing Ovations könne man die Pflege angemessen entlohnen oder für ihre Belastun­gen entschädigen, ist die Bundesregierung aufgetreten und hat eine Pflege­reform mit 20 Punkten angekündigt. Von diesen 20 Punkten ist, so wie Kollegin Ribo gesagt hat, ein kleiner Teil tatsächlich umgesetzt (Abg. Ribo: Nein, nein!), ein kleiner Teil noch immer in Ankündigung (Abg. Gödl: Das ist überhaupt nicht wahr!) und manches noch gar nicht richtig angegangen und noch gar nicht bei den Pflegekräften angekommen.

Das, was umgesetzt hätte werden sollen, ist mit Fehlern umgesetzt worden. Man hat bei dieser Pflegeprämie anfänglich bestimmte Berufe nicht berücksichtigt. Gut, dann hat man nachgebessert, wir sind wieder zusammengekommen, wir haben eine Novelle beschlossen, damit der Bezugskreis ausgeweitet wird. Dann ist man draufgekommen, dass Leihpersonal übersehen worden ist. Wir haben da die aktuelle Novelle vorliegen, in der das Leihpersonal berücksichtigt wird, aber es sind, Herr Bundesminister, noch immer etliche Fehler drinnen, die auch hier im Hohen Haus schon mehrfach kritisiert worden sind, die noch immer nicht korrigiert sind.

Es gibt noch immer das Problem, dass es keine einheitliche Auszahlungshöhe für alle Betroffenen gibt. Es ist noch immer nicht korrigiert, dass diese 2 000 Euro, die versprochen worden sind, auch tatsächlich netto bei den Pflege­kräften ankommen, und es ist keine Finanzierung über 2023 hinaus für diesen sogenannten Pflegebonus gesichert.

Herr Bundesminister, wenn wir es mit der Pflegereform ernst meinen, wenn wir den Beschäftigten in diesem Bereich eine Perspektive geben wollen und diesen Bereich für Menschen, die sich überlegen, in welchem Bereich sie eine Beschäftigung aufnehmen, attraktiv machen wollen, dann brauchen wir stabile, sichere Rahmenbedingungen, dann reicht eine Ankündigungspolitik nicht aus. Wir müssen uns zusammensetzen, uns vorher überlegen, wie die Gesetze und die Zuschüsse vielleicht ausschauen, damit das, was jetzt gerade passiert – ein monate-, um nicht fast zu sagen: jahrelanges Dahinmurksen –, nicht mehr passiert, sondern Nägel mit Köpfen gemacht werden und den Beschäftigten in diesem Bereich eine echte Perspektive geboten wird. (Beifall des Abg. Zanger.)

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflegeprämie muss auch in Kärnten und allen anderen Bundesländern 2.000 Euro netto betragen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderungen im Bereich der Pflege unmittelbar umsetzt:

- Eine Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG, damit eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung der 2.000 Euro an Pflegeprämie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege rückwirkend für das Jahr 2020 erfolgen kann.

- Die gesetzliche Verankerung der Abgaben- und Steuerfreiheit für Pflege­prämien für 2023 und die Folgejahre

- Diese Abgaben- und Steuerfreiheit hat für alle Bundesländer zu gelten, und sich auch auf Zusatzprämien der Länder bzw. Gemeinden und Pflegeheimträger zu erstrecken“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)

16.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

betreffend „Pflegeprämie muss auch in Kärnten und allen anderen Bundesländern 2.000 Euro netto betragen!“

eingebracht im Zuge der Verhandlung über die Debatte zu TOP 18) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 3072/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) geändert wird (1926 d.B.) in der 197. Sitzung des Nationalrats am 1. Februar 2023

Zur Pflegeprämie/zum Pflegebonus ist im Bundesland Kärnten, regiert von einer rot-schwarzen Koalition des Stillstandes und fortgesetztem Sozialabbau für die eigenen Bevölkerung, eine heftige Diskussion entbrannt:

„Pflegeprämie wird doch versteuert

Mehr als 10.000 Personen sind in Kärnten im Pflegebereich tätig, sie sollen nun 1.200 Euro Netto als Prämie des Bundes erhalten. Die Gewerkschaftsvertreter sagten am Dienstag, sie würden sich durch die Landesregierung gut vertreten fühlen, aber nicht durch den Bund. Dieser habe ursprünglich 2.000 Euro in Aussicht gestellt, und zwar Brutto für Netto.

Silvia Igumnov ist die Sprecherin der Gewerkschaft für die Pflegeberufe. Sie erinnert daran, dass diese Prämie erkämpft wurde: „Wir haben ja am 12. Mai, am Tag der Pflege, Demonstrationen in ganz Österreich gehabt. An diesem Tag hat der Gesundheitsminister (Johannes Rauch, Grüne; Anm.) den Kolleginnen versprochen, einen Monatsgehalt zu bekommen. Und das was jetzt am Tisch liegt – ich kann nur sagen, was wir so gehört haben – das ist bei Weitem nicht das, was versprochen worden ist und das ist sehr schade.“

„Haben das Land am Laufen gehalten“

Hier müsse der Bund Geld zur Verfügung stellen, sagte Igumnov: „Denn hier geht es um Wertschätzung für Menschen, die in dieser sehr, sehr schwierigen Zeit ihr Bestes gegeben haben, für die man geklatscht hat und die einfach das Land am Laufen gehalten haben.“

Über neue Kampfmaßnahmen will die Gewerkschaft heute noch nicht sprechen. Es werde verhandelt, möglichweise könne auch noch ein größerer Personenkreis von der Pflegeprämie profitieren. Die Gewerkschaft hofft hier auf gute Nachrichten für Beschäftigte im Bereich der Behindertenbetreuung.

Land schießt 18 Millionen Euro vor

Das Land Kärnten wird für den Bonus dem Bund 18 Millionen Euro vorstrecken. Im Laufe des ersten Quartals 2023 sollen die Länder die Summe vom Bund refundiert bekommen. Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte nach der Regierungssitzung, es werden in Kärnten rund 11.200 Pflegemitarbeiter die Zuzahlung erhalten. Es handelt sich, bundesweit abgestimmt, um Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege; Angehörige der Pflegefachassistenz; Angehörige der Pflegeassistenz; Diplom-Sozialbetreuer; Fach-Sozialbetreuer; Heimhelfer. Teilzeitpersonal bekommt die Prämie aliquot ausgezahlt.

Laut Prettner hätten die Referenten dafür gekämpft, dass der Pflegebonus steuerfrei gestellt wird. Leider erfolglos, die vom Bund finanzierte Pflegezulage von 2.000 Euro für das Jahr 2022 wird voll besteuert. (….)“

https://kaernten.orf.at/stories/3183273/

Die FPÖ hat diesen Schildbürgerstreich als einzige Oppositionspartei angeprangert

„FPÖ – Angerer/Ragger: „Pflegeprämie muss auch in Kärnten 2.000 Euro netto betragen!“

Land Kärnten will Pflegekräften 800 Euro weniger auszahlen

Pflegekräfte in ganz Österreich sollten im Dezember 2.000 Euro als „Entgelt­erhö­hungszweckzuschuss“ erhalten. In Kärnten sind es aber nach Abzügen nur noch 1.200 Euro. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger reagierte empört. „Die personell ausgedünnten Pflegekräfte leisten in ganz Österreich Unglaub­liches, um den Pflegekollaps zu verhindern und unsere Liebsten rund um die Uhr zu versorgen. Sie verdienen damit unsere ganze Anerkennung. Jede Pflegerin und jeder Pfleger muss die 2.000 Euro auf die Hand erhalten, alles andere wäre eine Farce und Augenauswischerei!“, sagte Ragger zur Pflegeprämie, die nun nicht - wie versprochen - halten soll.

„Die 2.000 Euro müssen ‚brutto für netto‘ an die Menschen ausgezahlt werden. Es geht nicht an, dass nun das Land sich die vom Bund zur Verfügung zum Teil einbehält. Da hat der grüne Gesundheitsminister Rauch seine Hausaufgaben nicht gemacht, wenn er sich vorher nicht von den Ländern die Zusicherung einholt, den Beitrag zur Gänze auszubezahlen“, erklärte FPÖ-Landesparteiobmann NAbg. Erwin Angerer. Das betreffende Gesetz hält Ragger für einen „Murks“. „Das verpfuschte Entgelterhö­hungs-Zweckzuschussgesetz gibt unzureichende Bestimmungen her, wie das Land mit Prämienauszahlung letztendlich umgehen soll. Wäre es zudem als Teuerungsausgleich angelegt gewesen, würden dazu keine Abgaben anfallen. Es handeln nun also die Bundesländer selbstständig, und Kärnten muss da mitziehen, um das für die Menschen in Ordnung zu bringen“, forderte Ragger.

„Das kann nun also dadurch erfolgen, dass Länder wie Kärnten beim Bund, also beim Finanzministerium und bei der Sozialversicherung beziehungsweise beim Sozial­minister, eine abgabenfreie Auszahlung erwirken oder eben die Länder mittels einer Landesprämie auf 2.000 Euro aufstocken. Was es aber in keinem Fall geben kann, ist, dass Pflegekräfte, die in ganz Österreich harte Arbeit leisten, unterschiedliche Prämien bekommen. Die Kärntner Landesregierung muss also umgehend handeln“, betonte Angerer, der auf teuerungsbezogene Mehreinnahmen von 222 Millionen Euro verwies, die man zuvor den Menschen aus der Tasche gezogen hatte.“

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221122_OTS0111/fpoe-angererragger-pflegepraemie-muss-auch-in-kaernten-2000-euro-netto-betragen

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderungen im Bereich der Pflege unmittelbar umsetzt:

-Eine Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG, damit eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung der 2.000 Euro an Pflegeprämie für alle Mitarbeite­rin­nen und Mitarbeiter in der Pflege rückwirkend für das Jahr 2022 erfolgen kann.

-Die gesetzliche Verankerung der Abgaben- und Steuerfreiheit für Pflegeprämien für 2023 und die Folgejahre

-Diese Abgaben- und Steuerfreiheit hat für alle Bundesländer zu gelten, und sich auch auf Zusatzprämien der Länder bzw. Gemeinden und Pflegeheimträger zu erstrecken“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Das Wort steht beim Herrn Bundesminister. – Bitte sehr.