16.50

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht noch einmal zur Entstehungsgeschichte dieser Zahlungen: Es wird ja mit Recht auch von diesem Hohen Haus seit Jahren eingemahnt, dass im Bereich der Pflege endlich etwas passieren muss, namentlich: dass Reformen auf den Weg gebracht werden müssen und vor allem mehr Geld ins System kommen muss.

Die Forderungen gingen berechtigterweise von einer Attraktivierung der Aus­bil­dung über mehr Pflegepersonal, die Abgeltung von Mehrleistungen bis zur besonderen Berücksichtigung bei schweren Pflegefällen wie Demenzerkrankun­gen und Ähnlichem mehr. Dann sind wir mit den Bundesländern übereinge­kom­men – bei, das muss man auch dazusagen, natürlich weitgehender Zuständigkeit der Bundesländer; überhaupt hat man als Bundesminister im Bereich der Pflege, wie soll ich das nennen, in etwa 10 Prozent Zuständigkeit, aber 100 Prozent der Verantwortung; das ist das Wesen des Föderalismus, aber darüber kann man sich nicht beschweren und beklagen, das ist die österreichische Verfassung –, jedenfalls war dann gesichert, dass den Bundesländern und damit den Trägern in der Pflege das Geld zur Verfügung gestellt wird.

Es war von vornherein ausgemacht und klar: Das muss ein Gehaltsbestandteil sein, nicht nur eine Bonuszahlung, sondern ein regulärer Gehaltsbestandteil. Es wurde auch vonseiten der Sozialpartnerschaft und der Kollektivvertragspartner eingefordert, dass das auch in die Kollektivverträge eingepflegt werden muss. – So war es geplant.

Dann hat sich in der Umsetzung gezeigt, sowohl bei den Bundesländern als auch bei den Kollektivvertragspartnern, dass aufgrund der Vielfalt von Trägern und auch Kollektivverträgen das für das Jahr 2022 nicht möglich sein wird, und deshalb ist es – da ist das Wort Bonus dann zutreffend – zur Auszahlung einer Bonuszahlung im Dezember gekommen. Für das heurige Jahr haben sich die Bundesländer jedenfalls darauf verständigt, die Auszahlung zu vereinheitlichen und es als Gehaltsbestandteil zu verankern, so wie es gedacht war.

Es ist inzwischen auch geklärt, dass die Auszahlung entlang der Vollzeitäqui­valente stattfindet, nicht entlang der Schätzungen, die zuvor abgeliefert worden sind, nach Bevölkerungsschlüssel, weil das nicht zusammengepasst hat. Insofern, Herr Abgeordneter Muchitsch, stimmt das nicht, das ist korrigiert. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)

Es ist eigentlich auch auf einer Konferenz der Soziallandesrätinnen und Sozial­landesräte im September 2022, die dort einstimmig für sich beschlossen haben, das österreichweit einheitlich auszuzahlen, das Einvernehmen mit den Bun­desländern hergestellt worden. Das war deren Beschluss, den ich sehr begrüßt habe. Dass dann einzelne Bundesländer, wie etwa Tirol, in Vorlage gegangen sind und entgegen dieser Abmachung und Beschlussfassung anders ausbezahlt haben und einen eigenen Betrag festgelegt haben, hat im Kreis der anderen Bundesländer nicht nur für Freude gesorgt, war aber dann halt so. Damit ist sozusagen dem eigenen Beschluss nicht Folge geleistet worden. Das haben wir dann wieder versucht einzufangen, zu korrigieren, und die Bundesländer haben sich jetzt dazu committet, das 2023 einheitlich zu machen. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Kritikpunkt war: Na ja, das gibt es jetzt für zwei Jahre, und was ist dann? – Ich darf Sie daran erinnern, dass andere Bundesfördermittel, Anschub­finanzierungen für Bundesländer, auch schon diesen Weg gegangen sind, beispielsweise beim Ausbau der Kinderbetreuung, was dann natürlich zur Folge gehabt hat, dass die Bundesländer im eigenen Wirkungsbereich auch die Geldmittel in die Hand genommen haben. Ja, natürlich ist es so, dass das im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen, die jetzt stattfinden, Thema ist und es sowohl das Ziel der Bundesländer als auch meines ist, die Verankerung über den Finanzausgleich dauerhaft im System sicherzustellen, weil es das Geld auf jeden Fall brauchen wird.

Was stimmt und worauf Abgeordnete Fiedler zu Recht hingewiesen hat, ist, dass der Finanzausgleich natürlich eine Möglichkeit darstellt, mit den Bundesländern gemeinsam auch über Harmonisierungen im Bereich der Pflege nicht nur zu reden, sondern dafür auch Rahmenbedingungen zu schaffen, weil es nicht sein kann, dass die Bundesländer zueinander in Konkurrenz treten, sich wechselseitig die Beschäftigten abwerben – das führt unter dem Strich zu gar nichts.

Da sind die Bemühungen jetzt im Gange. Es hat ein erstes Treffen dazu stattgefunden, mit allen Bundesländern, auch mit dem Städtebund und dem Gemeindebund, die sich dazu committet haben, sich im Zuge der Finanz­ausgleichsverhandlungen dieser Thematik jedenfalls anzunehmen und parallel dazu, zum Finanzausgleich, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dem Rechnung getragen wird.

Abschließend von meiner Seite: Nein, wir sind, was die Reform der Pflege angeht, sicher nicht am Ende angelangt. Wir haben da ein Thema, auch betref­fend Personalbeschaffung, um das wir uns intensiv kümmern müssen. Das war ein erster Schritt. Wir werden da dranbleiben, das ist für mich jedenfalls nicht abgeschlossen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gödl. – Bitte.