Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 13 bis 18

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen erlassen wird und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korrup­tions­bekämpfung, das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbediens­tetengesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1921 der Beilagen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetzes“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungs­gesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1922 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich ersuche jene Mitglieder, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der geblockten Altersteilzeit“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1923 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Bericht mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Das ist gleichfalls ein Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, nämlich seinen Bericht 1924 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1925 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit abge­sichert.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1926 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflegeprämie muss auch in Kärnten und allen anderen Bundesländern 2.000 Euro netto betragen!“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.