18.18

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte nur noch kurz einige Worte zu den Berichten sagen, die in diesem Block debattiert werden. Dabei möchte ich auch auf die Lebensmittelverschwendung eingehen.

Es freut mich sehr, dass der Bericht von allen Fraktionen aufgegriffen wird und dass wir auch einen Beitrag dazu leisten konnten, dass man hier Maßnahmen setzt.

Warum hat der Rechnungshof das geprüft? – Der Rechnungshof hat das unter anderem deshalb geprüft, weil es sich dabei um ein Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen handelt, die Agenda 2030. Das sind 17 Entwicklungsziele, die durch 169 Unterziele präzisiert werden.

Konkret geht es da um das Unterziel 12.3 für nachhaltigen Konsum und Pro­duktion.  Die Zielsetzung, die dort steht, ist, dass die Lebensmittelverschwen­dung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 halbiert werden soll, wenn man die gesamte Produktions- und Lieferkette betrachtet.

Da haben wir dann die Prüfung gemacht, nicht nur, um Bewusstsein zu schaffen, sondern wir haben versucht, Fakten darzustellen. Da geht es natürlich darum, dass man, wenn man ein Halbierungsziel messen will, valide Daten haben muss, um die Halbierung hinterher feststellen zu können.

Was ist Lebensmittelverschwendung? – Es geht um Lebensmittelabfälle, die vermeidbar sind. Die Volumina wurden ja schon genannt.

Ich möchte aber auf noch einen Punkt eingehen. Es freut mich, wenn Empfeh­lungen aufgegriffen wurden. Das Klimaministerium hat ja auch schon gesagt, dass es diese umsetzen will, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird und dass es auch entsprechende Initiativen gibt.

Was ich aber auch noch sagen will, ist: Auf der Tagesordnung stehen hier noch andere Berichte, aus denen Empfehlungen aufgegriffen wurden. Das sind zum Beispiel Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB. Da haben wir festgestellt, dass es bei der ÖBB-Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eine Verbindlichkeit von über 1 Milliarde Euro gegenüber dem Bund gibt. Das resultierte aus zu hohen Zuschüssen und nicht vollständig umgesetzten Investitionsvorhaben. Da verzichtete man auf eine Gegenverrechnung.

Wir haben dem Klimaministerium und dem Finanzministerium empfohlen, die Rückzahlung der aushaftenden 1,15 Milliarden Euro bei der ÖBB-Infrastruktur einzufordern. Anfang 2020 einigten sich dann die Ministerien auf die Rück­führung der Überzahlungen, verteilt auf drei Jahre, 2021 bis 2023. Zudem wurde zugesagt, dass es jetzt für diese Investitionen jährlich einen Verwendungsnach­weis geben soll, um allfällige Über- und Unterdeckungen aufgrund der Zuschüsse in Zukunft zu vermeiden.

Daneben gibt es noch andere Berichte. Ich will Sie jetzt nicht damit strapazieren, aber ich persönlich halte zum Beispiel auch den Bericht zum Nationalpark Neusiedler See für einen Bericht, der betroffen macht, weil es um die Renaturie­rung der Salzlacken geht und um die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die gesetzt werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

18.22

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Rechnungshofpräsidentin.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig zu Wort. – Bitte.