18.41

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofpräsi­dentin! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der Rechnungshof überprüfte das barrierefreie Arbeiten der Studierenden an den Universitäten der Boku in Wien und an der TU Graz in den Jahren 2015 bis 2020.

Was das Arbeiten angeht, lässt sich durch den Bericht des Rechnungshofes ein schlechtes Bild zeichnen, denn die Universitäten beschäftigen deutlich weniger Menschen mit Behinderung, als gemäß Behinderteneinstellungsgesetz ver­pflichtend vorgegeben wäre. Laut Behinderteneinstellungsgesetz ist nämlich für je 25 Bedienstete mindestens ein begünstigter Behinderter einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu leisten. Für die beiden überprüften Universitäten heißt das, die Boku Wien muss 1,63 Millionen Euro und die TU Graz 2,02 Millionen Euro zahlen. Das sind wirklich enorme Summen, weshalb der Rechnungshof auch empfiehlt, der Beschäftigungspflicht stärker nachzukommen, denn damit kann man derart hohe Zahlungen in Zukunft vermeiden.

Meine persönliche Empfehlung wäre daher auch die Schaffung von individu­alisierten Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Behinderung. Im Bereich der Landesverteidigung funktioniert das nämlich sehr gut, denn da wird der Arbeitsplatz spezifisch auf die jeweilige Person zugeschnitten.

Auch im Bereich des Studierens ortet der Rechnungshof Verbesserungsbedarf. Im Jahr 2019 gab es österreichweit 39 100 Studierende mit studien­erschwer­enden Beeinträchtigungen. Studienerschwerende Beeinträchtigung heißt jedoch nicht Behinderung, sondern beispielsweise fallen sogar auch psychische Beeinträchtigungen oder Allergien oder Probleme mit den Atemwegen darunter. Die beiden Universitäten sollten daher künftig Strategien entwickeln, um den Bekanntheitsgrad der Unterstützungsstellen für Studierende mit Behinderung zu erhöhen.

Bildungsminister Polaschek meinte bereits im Ausschuss, dass er die Empfeh­lungen des Rechnungshofes umsetzen werde. Ich bin sehr gespannt, wie er das bewältigen möchte, denn das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat laut Beantwortung meiner Anfrage, Stand 13. Oktober 2022, selbst um 1 203 Angestellte mit Behinderung zu wenig und erfüllt somit grundsätzlich die Einstellungspflicht nicht. Ausgleichstaxe muss das Bildungs­ministerium aber dennoch nicht leisten, da der Bund als eine Einheit zählt und die anderen Ministerien teilweise die Quote übertreffen.

Ich hoffe auf eine baldige Verbesserung zum Wohle der Menschen, die es im täglichen Leben nicht so leicht haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.44

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.