18.49

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich noch kurz auf eben­diese skizzierten Berichte eingehen: Ich komme zunächst zum Bericht betreffend „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“. Das ist ein Gebiets­körperschaften übergreifendes Thema von großer bildungspolitischer Relevanz.

Es gab bis 2018 15a-Vereinbarungen betreffend die frühe sprachliche Förderung in Kindergärten, jetzt heißt sie Vereinbarung Elementarpädagogik. Der Bund gibt den Ländern Zweckzuschüsse, die diese für Personal und Qualitätsver­besse­run­gen einsetzen sollen. Zielsetzung ist, dass die Kinder im Kindergarten Deutsch lernen, damit sie eine bessere Ausgangsposition für ihren späteren Bildungsweg haben.

In den Vereinbarungen finden sich aber auch andere Punkte, wie zum Beispiel das verpflichtende Kindergartenjahr. Es geht um die Weiterentwicklung von Kindergärten zu Bildungseinrichtungen. Für den Rechnungshof ist es sehr, sehr wichtig, dass der Zweckzuschuss bedarfsgerecht auf die Länder verteilt wird und dass die Mittel je nach Bedarf ankommen.

Wir haben aber auch festgestellt, dass auch Kinder mit Erstsprache Deutsch Förderbedarf haben. Die Sprachförderkonzepte, das wurde schon angesprochen, sind länderweise unterschiedlich. In Niederösterreich gibt es das Prinzip der interkulturellen Pädagogik. Da wird alltagsintegriert die Mehrsprachigkeit der Kinder gefördert und es gibt auch interkulturelle Mitarbeiter.

In Oberösterreich gab es das Konzept der alltagsintegrierten Sprachförderung. Da werden Kleingruppen gebildet, in denen Sprachförderung betrieben wird. Oberösterreich hat Hotspotkriterien entwickelt und in Niederösterreich kamen alle Landeskindergärten in den Genuss der Fördermittel. Der Rechnungshof meint, dass man Best-Practice-Beispiele für eine gezielte Sprachförderung herausarbeiten und entwickeln sollte: Was hat den besten Effekt? Natürlich sind auch interkulturelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, weil die sich den Kindern ja auch verständlich machen können.

Wichtig sind auch bundesweit einheitliche Vorgaben. Ich glaube, sobald das Wort Bildung vorkommt, ist es wichtig, bundesweit einheitliche Ziele festzulegen.

Darüber hinaus ist dieses Nahtstellenmanagement, das Übergangsmanagement zwischen Kindergarten und Volksschule, wichtig. Es gibt da die Sprachstands­feststellungen und das Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch. Aus meiner Sicht braucht es ein gemeinsames Verständnis zwischen Kindergarten­pädagoginnen, ‑pädagogen und Volksschulpädagoginnen, ‑pädagogen. Man muss zusammenarbeiten, um die sprachliche Lage und Situation der Kinder, den Förderbedarf auch entsprechend einzustufen.

Defizite haben wir auch bei den Abrechnungen festgestellt. Die Konzepte und Abrechnungen waren auf Bundesebene zu prüfen, das Nichterreichen der Zielsetzungen hatte keine Konsequenzen. Es gibt einen großen Spielraum bei der Vergabe der Zweckzuschüsse. Es steht auch gerade der Finanzausgleich zur Debatte: Dieser kann genutzt werden, um hier Regelungen zu treffen. Ein Kindergartenjahr ist ja verpflichtend. Im Finanzausgleich könnte das zum Beispiel abgegolten werden, und die 15a-Vereinbarung könnte gezielt auf sprachliche Förderung abstellen.

Der zweite Bericht, den ich hier erwähnen möchte, ist jener betreffend „Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten“. Geprüft haben wir an der Boku Wien und der TU Graz die Umsetzung der Behindertenrechts­kon­vention der Vereinten Nationen und des Nationalen Aktionsplans Behinderung. Wichtig ist – das wurde uns gesagt –, dass im neuen Aktionsplan auch der tertiäre Sektor eingebunden wird, dass auch die Universitäten im Nationalen Aktionsplan vorkommen.

Die Behinderteneinstellungspflicht wurde verfehlt, keine der 22 öffentlichen Universitäten erfüllte die Beschäftigungspflicht von Behinderten zur Gänze. Dafür waren Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,33 Millionen Euro zu leisten. Von allen Universitäten erfüllte die Universität Graz die Vorgaben am ehesten, die Boku Wien erreichte 42 Prozent, die TU Graz 28 Prozent.

Wichtig ist auch die soziale Lage dieser Studierenden. Wir haben festgestellt, dass die Zuschläge zur Studienbeihilfe in der Studienbeihilfenverordnung seit mehr als 15 Jahren unverändert geblieben sind. Es geht um die soziale Lage von Studierenden mit Behinderung. Die Eignung des Katalogs der anspruchs­berechtigenden Behinderungen sollte entsprechend evaluiert werden. Wir haben eine Anpassung dahin gehend empfohlen.

Wir haben natürlich auch das Angebot der Universitäten für Studierende mit Behinderung untersucht. Da geht es darum, dass auf den Webseiten das Informationsangebot barrierefrei zur Verfügung steht, sodass es auch entsprechend genutzt werden kann. Es geht auch um die Frage abweichender Prüfungs­methoden.

Positiv haben wir gesehen, dass die Universitäten sich in ihren eigenen Strate­gien sehr wohl zur Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung bekennen. Es gibt aber noch offene Punkte. Ein Hebel sind die Leistungsvereinbarungen, die das Ministerium zu beschließen hat. Da sollte es die Erfüllung der Behindertenbeschäftigungspflicht zumindest thema­tisieren, damit die Situation besser wird. Es geht dabei auch um die gesells­chaftliche Vorbildwirkung.

Wir haben darüber hinaus eine Follow-up-Überprüfung betreffend „Nebenbe­schäftigungen der Universitätsprofessorinnen und -professoren“ gemacht. Da geht es um Möglichkeiten zur Schaffung von mehr Transparenz. Wir haben damit eine Diskussionsgrundlage geschaffen, nun sollte das Bildungsministerium eine Initiative zu einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung schaffen.

Als Beispiel für Transparenz in diesem Bereich haben wir das System der Universität Zürich genannt, auf deren Website seit 2017 bestimmte Nebenbe­schäftigungen der Professorinnen und Professoren veröffentlicht werden. Diese Empfehlung hat das Bildungsministerium teilweise umgesetzt, indem es das Thema mit den Universitäten Innsbruck und Wien diskutiert hat und ein Projekt zur Einführung eines Systems plant, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Auftraggeber ihrer Forschungsprojekte offenlegen. Eine gesetzliche Neuregelung wurde bis jetzt noch nicht umgesetzt, es gab darüber noch keine Entscheidung, deshalb bleibt unsere Empfehlung aufrecht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS sowie des Abg. Zanger.)

18.57

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte.