19.07

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Lassen Sie mich als ausgebildete Pädagogin auf einen wesent­lichen Teil des vorliegenden Berichtes betreffend den Bildungsbereich eingehen: Der Rechnungshof überprüfte von Juni bis September 2020 die Besetzung der Pflichtschulleitungen in meinem Heimatbundesland, der Steiermark. Prüfungsziel war unter anderem die Bewerbungssituation an den Pflichtschulen.

Dazu möchte ich festhalten, dass das Land Steiermark bereits im Jahr 2013 ein Objektivierungsverfahren für die Bestellung von Schulleitungen einführte. Mit der Bildungsreform 2017 erfolgte dann österreichweit eine grundlegende Reform der Schulleiterbesetzung. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass es in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20 in der Steiermark insgesamt 273 Pflichtschulleitungsbesetzungsverfahren gab. Dabei gab es durchschnittlich leider nur zwischen 1,3 und 1,7 Bewerberinnen und Bewerber pro ausge­schriebene Stelle.

Man kann also sagen, dass der Kandidatenpool für potenzielle Schulleitungen eindeutig zu klein ist. Wir müssen daher Kolleginnen und Kollegen nicht nur motivieren, Verantwortung in der Schulleitung zu übernehmen, sondern auch ständig an der Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

Wenn man die Situation verbessern will – das Ziel muss da sein, dass sich mehr Pädagoginnen und Pädagogen für diesen verantwortungsvollen, aber sehr schönen Beruf der Schulleitung interessieren –, dann müssen wir auch in Zukunft an mehreren Schrauben drehen. Wir wissen, dass die Administration und Verwaltung einen erheblichen Teil des Arbeitsaufwandes einer Schulleiterin, eines Schulleiters ausmacht. Aus diesem Grund war es vollkommen richtig und wichtig, für unsere Pflichtschulen die Möglichkeit der administrativen Assistenz ins Leben zu rufen und zu etablieren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Rahmenbedingungen für diese administrative Unterstützung wurden vom Bund auf Schiene gebracht, die Gelder sind vorhanden und müssen abgeholt werden.

Zugleich, das muss auch gesagt werden, handelt es sich da um einen Bottom-up-Prozess. Das bedeutet, in den Bildungsregionen muss dieser Prozess in einer guten Kooperation zwischen Bildungsinstitutionen und Gemeinden als Schul­erhalter aufgesetzt werden. Ich bin sehr stolz darauf, dass uns dieser Prozess in der Südoststeiermark sehr gut gelungen ist. Die zuständige Abteilungsleiterin der Bildungsdirektion hat diesen Prozess gekonnt und kompetent aufgesetzt, mit dem Erfolg, dass beinahe alle Pflichtschulen in meiner Region eine administrative Unterstützung haben.

Der Rechnungshof empfiehlt weiters, entsprechende Personalentwicklungs­maßnahmen zu ergreifen, um in den Schulleiterbestellungsverfahren auf einen größeren Kandidatenpool zurückgreifen zu können. Um geeignete Kolleginnen und Kollegen für diese Funktion gut motivieren zu können, ist aus meiner Sicht die Aufwertung der Schulleitung unumgänglich, sowohl monetär als auch hinsichtlich der Wertschätzung, denn der Wert entsteht durch die Wertschät­zung. Deswegen ist es wichtig, dass man dieser wunderbaren Funktion der Schulleitung einen entsprechenden Stellenwert einräumt. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Schule steht und fällt mit der Schulleitung, dieser kommt also eine zen­trale Rolle zu. Wir müssen die Schulautonomie weiterhin stärken, den Schulleitungen mehr Vertrauen entgegenbringen. Sie sind es, die am besten wissen, was am eigenen Schulstandort erforderlich ist. Wir können darauf vertrauen, dass sie ihre Aufgabe mit viel Engagement und Kompetenz erfüllen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für den großartigen Einsatz der Schulleiterinnen und Schulleiter. Wir hier arbeiten hingegen ständig daran, die Rahmenbedin­gun­gen für ihren Einsatz zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.