13.16

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich glaube ja, dass dieser Aufruf zur europäischen Solidarität vom Kollegen Kaniak gerade eher ein bisschen profitgetrieben war und weniger etwas mit dem Gedanken von Solidarität untereinander zu tun hat – soll so sein. (Abg. Kaniak: Umgekehrt ist es! Umgekehrt ist es!) Ich möchte jetzt aber auf das Thema sel­ber, eben auf das MPG, das wir hier heute novellieren, eingehen. (Abg. Rauch: Das kann nur von einem Grünen kommen!)

Wir beschließen nämlich heute eine echte Verbesserung in Sachen Rechte und Schutz für Patientinnen und Patienten. Der Anlassfall für diese Novellierung waren schadhafte beziehungsweise mangelhafte gynäkologische Spiralen eines spanischen Herstellers. Der VSV, der Verbraucherschutzverein, beschreibt auf seiner Website den Mangel wie folgt, und ich glaube, das sollten wir uns ein­mal anhören:

„Die Firma Eurogine stellt [...] Verhütungsspiralen aus Gold bzw Kupfer her. Aufgrund eines Materialfehlers brechen bei bestimmten Chargen die Plastikarme frühzeitig [...] entweder spontan und oft unbemerkt oder bei der Entfernung der Spirale. Wenn die Teile bei einer Monatsblutung nicht herausgespült wer­den, dann bedarf es einer operativen Entfernung mit Narkose. Frauen er­leiden Schmerzen und Angst, in manchen Fällen“ kam es zu einer ungewollten „Schwangerschaft.“

Als diese Mängel bekannt wurden, haben die betroffenen Patientinnen keine entsprechende Information erhalten, weil es die dafür notwendige Verpflichtung der Medizinerinnen und Mediziner zur Informationsweitergabe nicht gab. Schätzungen zufolge sind in Österreich mehr als 1 500 Frauen von diesem Man­gel betroffen – mehr als 1 500 Frauen, die damals eben eine schadhafte Spirale eingesetzt bekommen haben, ein Medizinprodukt, bei dem sich dann he­rausgestellt hat, dass es mangelhaft ist. Niemand war verpflichtet, die Betrof­fenen darüber zu informieren und eine Lösung im Sinne dieser Betroffenen und nur im Sinne dieser Betroffenen zu suchen und zu finden. Um dem Ganzen noch eins draufzusetzen: Viele der betroffenen Frauen haben, wenn überhaupt, nur aus Medienberichten davon erfahren.

Das ändern wir heute. In Zukunft gibt es eine eindeutige Verpflichtung beim Vorliegen einer Mangel- oder Schadensmeldung für bestimmte Medizin­produkte, nämlich für Implantate, die davon betroffenen Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren. In Zukunft sind die für das Implantat verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Patientinnen und Patien­ten ohne Aufschub über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu informieren. Sie haben außerdem die Verpflichtung, empfohlene Maßnahmen zur Behe­bung des Problems mit den Betroffenen zu erläutern. Erfolgt eine Mangel- oder Schadensmeldung durch das Basg, das Bundesamt für Sicherheit im Gesund­heitswesen, dann haben zukünftig die behandelnden Ärztinnen und Ärzte umgehend, sofort zu handeln.

Dem heutigen Beschluss vorausgegangen ist eine Regierungsvorlage, die ent­sprechend in Begutachtung war und die überwiegend positive Resonanzen hervorgerufen hat. Ich möchte da schon noch einmal auf die Kritik vom Kollegen Kaniak eingehen, wir haben ja auch im Gesundheitsausschuss darüber dis­kutiert: Der Gesundheitsminister hat ja dann genau diese ganzen datenschutz­rechtlichen Bedenken in die Novelle mitaufgenommen, hat diese nochmals erläutert und hat auch aufgezeigt, dass diesen durchaus gerecht wurde. Sich also hier hinzustellen und zu behaupten, das wurde nicht aufgenommen, das wur­de nicht berücksichtigt, ist schlicht und ergreifend falsch – aus meiner Sicht zumindest. (Zwischenruf des Abg. Kaniak.)

Der Auftrag zu dieser Regierungsvorlage entstammt einem einstimmig angenom­menen Entschließungsantrag, eingebracht von Sepp Smolle, Philip Kucher und mir, auf Initiative der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ – auch das sollte an dieser Stelle einmal gesagt werden. Mir ist der Hinweis auch deshalb so wich­tig, weil die Frage der Sicherheit von Patientinnen und Patienten keine Frage der Parteizugehörigkeit sein darf und sein soll. Daher hoffe ich auch, dass die FPÖ ihre Ablehnungshaltung nochmals überdenkt und heute trotzdem zustim­men wird.

Feststeht: Dieser Beschluss hebt nicht nur die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in unserem Gesundheitswesen, sondern sichert ihnen auch mehr Rechte zu. Damit kann Vertrauen hergestellt werden – Vertrauen, ohne das unser Gesundheitswesen nicht existieren kann und nicht existieren soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.20

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.