14.55

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt müssen wir uns schon beeilen, damit wir mit dem ersten Redebeitrag vor dem Aufruf des Dringlichen An­trages durchkommen, aber man kann es ja relativ kurz machen. (Unruhe im Saal.) Das vorliegende Gesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz, nennen wir poli­tisch gerne Heiz-KG.

Herr Vorsitzender, ein bissel ruhiger darf es aber schon sein, oder?

Präsident Ing. Norbert Hofer: Sie haben recht, Frau Abgeordnete. Vielleicht können wir den Geräuschpegel ein bisschen senken.

Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (fortsetzend): Wir nennen es in der Kurzfassung immer Heiz-KG. Das klingt alles sehr, sehr spärlich, ist aber, liebe Konsumentinnen und Konsumenten, eine Errungenschaft für Sie, denn im Grunde genommen geht es darum, welche Kosten im Wärmebereich, im Käl­tebereich Sie tragen, und vor allem, wie sie abgerechnet werden, und drittens – ganz, ganz wichtig –, wie Transparenz über diese Abrechnungskosten geschaffen wird.

Dass das in Österreich immanent wichtig ist, liegt unter anderem daran, dass es mehrere Ablesefirmen gibt, die in der Vergangenheit ihre Marktmacht ausgenutzt haben. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist dahin gehend auch schon tätig geworden, hat schon Millionenstrafen ausgesprochen. Ich kann jedem nur empfehlen, diese Entscheidung des Kartellgerichtes auch zu lesen, sie liest sich nämlich tatsächlich wie ein Krimi. Ich gehe aber davon aus, dass es die wenigsten von Ihnen getan haben, deshalb fasse ich noch ganz kurz zusammen, was darin vorkommt.

Darin wird zum Beispiel kollusives Verhalten beschrieben. Ein Zitat: „Im Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2019 kam es zwischen der Antragsgegnerin und Mitbewerberinnen zu horizontalen Preis- und Konditionenabsprachen, zum Aus­tausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie zur wechselseitigen Abgabe von Deckangeboten [...]“

Es wird weiters zu den Preisabsprachen Folgendes beschrieben: „So einigte sich ista mit Mitbewerbern über einheitliche Preiserhöhungen für die Kunden­diensttarife im Rahmen der Jahresvereinbarungen mit Kunden, stimmte die Prei­se für Montagen, für den Austausch von Boilern, für Entsorgungskosten von Messampullen, für die Entsorgung von Litium-Ionen-Batterien und für Nachter­mine ab.“ – Also alles, was man Ihnen, liebe Wohnungsnutzerinnen und -nutzern, in Rechnung stellt.

Und drittens, damit das Ganze mit den Absprachen irgendwie einfacher vonstattengeht, hat man 2012 sogar einen Branchenverband gegründet. Damit ja niemand anderer mitreden kann – auch das schreibt das Kartellgericht –, hat man andere Mitbewerber einfach nicht mitmachen lassen.

Dagegen, sehr geehrte Damen und Herren, hilft nur radikale Transparenz. Deshalb haben wir bereits letztes Jahr Anpassungen gemacht und machen jetzt weitere Anpassungen im Heizkostenabrechnungsgesetz. (Beifall bei den Grü­nen. – Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Diese Anpassungen sind im Sinne des Konsumentenschutzes und bedeuten auch Kostenersparnis. Wir haben letztes Jahr bereits integriert, dass es eine Mög­lichkeit der Selbstablesung gibt. Sie können seit letztem Jahr alle zwei Jahre selbst ablesen. Das sorgt dafür, dass Sie sich Kosten sparen können. Weil es noch nicht ganz gut angenommen wird, haben wir jetzt in dieser Novelle eine weitere Verbesserung integriert: Die Firmen müssen ab sofort ganz transpa­rent ausweisen, wie hoch die Kosten sind. Sie werden sehen, die Kosten für die Ablesung an sich sind sehr, sehr hoch. Wenn Sie selbst ablesen, können Sie sich das alles sparen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

14.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist ein paar Sekunden vor 15 Uhr, und ich darf die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 5 damit unterbrechen. – Jetzt ist es genau 15 Uhr. (Abg. Stögmüller: Ihre Kamera ist an!)