17.12
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Freunde der Parlamentssendungen und alle, die uns jetzt vor den Bildschirmen folgen! Der Verfassungsgerichtshof hat (ein mehrseitiges Schriftstück in die Höhe haltend) mit diesen 38 Seiten ein Erkenntnis getroffen, in dem er dem Gesetzgeber – das heißt uns allen – den Auftrag gegeben hat, das ORF-Gesetz zu ändern. Warum? – Er hat die Finanzierung für nicht verfassungskonform gehalten, weil wir ein Verfassungsgesetz aus 1973 haben, das die Sicherung der Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks als eine öffentliche Aufgabe sieht. Diesem Gesetz widersprechend stellt er nun fest, dass die Finanzierung zu ändern ist. Mein Vorredner hat gemeint, da gebe es noch viele andere Dinge, über die man reden sollte, selbstverständlich, aber eines nach dem anderen.
Das eine ist der Auftrag an den ORF, sparsam mit seinen Mitteln nach den Grundsätzen der Verfassung umzugehen: Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und auch entsprechend fachlich ausgerichtet.
Der andere Punkt ist: Wie finanziert man den Österreichischen Rundfunk? Da sagt der Verfassungsgerichtshof ganz klar: Die öffentliche Hand hat einen Auftrag, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Wir können uns daher dessen nicht entziehen, wir müssen das tun.
Daher ist es nicht so, dass die Bundesregierung einen Wunsch hat, irgendetwas zu verändern, sondern es war der ORF, der das beim Verfassungsgerichtshof beantragt hat. Die österreichische Bundesregierung hat sogar dagegengehalten, weil sie gemeint hat, es sei in der Ingerenz des ORF, wie wirtschaftlich er arbeitet – der ORF muss selbst wirtschaftlich arbeiten –, aber der Verfassungsgerichtshof hat dem ORF recht gegeben und gemeint, es sei ungleich, wenn die einen terrestrisch und die anderen über Streaming empfangen.
Da es in den letzten Jahren eine totale Veränderung beim Empfang von Rundfunk und von Fernsehen gab, Streaming vollkommen gleichwertig zu terrestrischem Empfang ist und auch in der Qualität kein Unterschied ist, sind beide zu berücksichtigen. Wenn nicht, wäre das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das ist der Grund, warum wir heute hier sind, aus keinem anderen Grund führen wir heute eine Diskussion über die Finanzierung.
Vielleicht noch so eine Aussage, die der Verfassungsgerichtshof getroffen hat: Das Programmentgelt muss „technologieoffen gestaltet sein“. Das ist das, an dem wir arbeiten müssen.
Ich lade daher alle ein, daran mitzuwirken. Es ist nicht Aufgabe einer einzelnen Ministerin, es ist nicht nur Aufgabe der Bundesregierung, sondern es ist Aufgabe von uns allen, ein Gesetz zu ändern. Es ist nicht die Aufgabe, ein FPÖ-TV zu machen oder den ORF zum FPÖ-TV zu machen, sondern es ist die Aufgabe, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Informationsauftrag (Abg. Deimek: ...! ... zur Kenntnis nehmen!), mit einem Kulturauftrag und mit einem Sportauftrag auch in Zukunft sicherzustellen. Das ist unser Job, das ist unsere Aufgabe. Dazu ermuntere ich Sie und bitte Sie, daran mitzuwirken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte. (Abg. Kickl: Bist du Team Rendi oder - -? – Abg. Leichtfried: Du bist auf jeden Fall Team Putin!)