17.39

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit der Frage von Anlegerwohnungen in der Gemeinnützigkeit und den dazu notwendigen politischen Feststellungen.

Die ÖVP lehnt den Verkauf von Anlegerwohnungen aus dem Bestand der Gemeinnützigkeit, so wie es Kollege Schrangl darstellt, kategorisch ab. Ich kenne niemanden aus der Politik, der so einen Verkauf forciert. Warum? – Damit würde die Gemeinnützigkeit in den Grundlagen infrage gestellt werden, und das will niemand. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist ein wesentliches Standbein der österreichischen Wohnungslandschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir sind froh, dass wir sie haben. Sie trägt dazu bei, dass Wohnraum auf sozialen Grundlagen geschaffen wird, und sie trägt auch zur Leistbarkeit von Wohn­raum bei.

Warum ist diese Diskussion entstanden? – Weil die Interpretation der Erläute­rungen der Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 2022 in Ex­pertenkreisen zu unterschiedlichen Auffassungen geführt hat. Ich betone, es geht nicht um Gesetzestexte, sondern um Erläuterungen. (Abg. Schrangl: Stimmt!) Normalerweise wird so eine Situation in Expertenkreisen diskutiert, und wenn es notwendig ist, werden Klarstellungen gemacht. (Abg. Schrangl: Dann ma­chen wir die, bitte!)

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Jahr 2016 wurden in jeder Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Verschärfungen im Aufsichts­recht vorgenommen und die Normen zur Verhinderung von Spekulationen mit gemeinnützig errichtetem Wohnbau eingeführt oder weiter verschärft. Dazu darf ich ein paar Punkte anführen, die unsere Frau Staatssekretärin bereits angesprochen hat:

Die Errichtung von Anlegerwohnprojekten ist gemeinnützigen Bauvereinigungen im steuerbefreiten Regelgeschäftskreis streng verboten. Verkäufe ganzer Baulichkeiten unterliegen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Genehmigung der Landesaufsichtsbehörden. Verkäufe von Paketen mit mehr als drei Woh­nungen unterliegen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Genehmigung der Landesaufsichtsbehörden und dürfen nicht im Regelgeschäftskreis durchgeführt werden. Zusammenfassend sind das alles Punkte, die einen Ver­kauf in der diskutierten Größenordnung nicht ermöglichen.

Wie soll es nun mit diesem Thema weitergehen? – Herr Bundesminister Kocher hat im Bautenausschuss die Bautensprecher aller Fraktionen dieses Hauses eingeladen, mit ihm dieses Thema zu diskutieren und Lösungsansätze zu finden. Das ist eine Vorgangsweise, die meiner Meinung nach dem Problem gerecht wird.

Abschließend noch einmal: Ich sehe in der Politik und auch im Wirtschaftsmi­nisterium niemanden, der den Verkauf von Anlegerwohnungen will und forciert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ruth Becher. – Bitte.