18.04

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht noch eine Anmerkung zur Vordebatte, weil ein Kollege von der FPÖ da für mei­ne Begriffe ein bisschen selbstgefällig betreffend schwarze und rote Wohn­baugenossenschaften Haltungsnoten verteilt hat: Ich möchte nur in Erinnerung rufen – man vergisst ja so schnell –, dass der Versuch der FPÖ, ebenfalls eine Wohnbaugenossenschaft ins Leben zu rufen, nach relativ kurzer Zeit im Konkurs gelandet ist, und es war bisher die einzige Wohnbaugenossen­schaft in der Geschichte der Zweiten Republik, die in Konkurs gegangen ist. – Nur so viel zu diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinacker: ... Mantel des Schweigens darüber!)

Nun kommen wir aber zur völlig zu Recht hitzigen Debatte zum Thema Wohnen zurück – es geht ja um nichts weniger als um das Grundrecht auf Wohnen –, wieder zur Ursprungsdebatte, die wir zuvor geführt haben, nämlich zum Gesetz­entwurf zur Heiz- und Kältekostenabrechnung. Ich schicke gleich voraus: Wir werden diesem Antrag zustimmen, sagen aber gleichzeitig dazu, dass es ein erster Schritt in diesem Bereich ist, der Gesetzentwurf aber eigentlich viel zu wenig weitgehend ist und vieles in dieser Gesetzeslage nach wie vor offen ist.

Was die Verbraucherinnen und Verbraucher, was die Mieterinnen und Mieter betrifft, gibt es eine kleine Verbesserung in diesem Bereich, aber wirkli­che Transparenz und wirkliche Selbst- und Mitbestimmung für Menschen, die in Miete ab vier Wohneinheiten leben, gibt dieses Gesetz nur bedingt her. Es ist aber zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das erkennen wir auch dementsprechend an.

Trotzdem wollen wir auch in dieser Debatte klarlegen, wo unsere Positionierung ist und wo wir meinen, dass es in diesem Bereich noch Verbesserungen braucht, und deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „No­vellierung des Heizkostengesetzes zu Gunsten der Wärmeabnehmer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, eine Regierungs­vorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zu übermitteln, die eine Änderung des Heizkostenabrechnungsgesetzes in folgenden wesentlichen Punkten vorsieht:

- Wohnungsnutzer*innen dürfen mit den Heiz-, Kälte- und Warmwasserkosten nur die Betriebskosten der Anlagen verrechnet bekommen, keinesfalls allfäl­lige Reparatur- oder gar Baukosten.

- aus den Abrechnungen muss für die Wohnungsnutzer*innen klar ersichtlich sein, welche Kosten man wem schuldet.

- die Abrechnungen sollen für die Wohnungsnutzer*innen in einem einfachen Verfahren auf Richtigkeit und Angemessenheit bzw. Unangemessenheit der verrechneten Kosten überprüfbar sein.

- die Verlängerung der Nutzungsdauer der Messgeräte von 5 auf 10 Jahre aus ökonomischen und ökologischen Gründen.

- die Einführung standardisierter Softwareschnittstellen, um das anbieterunab­hängige Auslesen von Verbrauchswerten zu ermöglichen.“

*****

Das wäre eine wirkliche Verbesserung. Das, was wir jetzt zu beschließen haben, ist eine kleine Verbesserung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Andreas Kollross, Mag. Ruth Becher

Genossinnen und Genossen

betreffend Novellierung des Heizkostengesetzes zu Gunsten der Wärmeabnehmer

eingebracht in der 202. Sitzung des Nationalrates am 1. März 2023 im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 3095/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heiz- und Kältekosten­abrechnungsgesetz geändert wird (1953 d.B.)

Das HeizKG gilt in Österreich schon seit 1991 für die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten und neuerdings auch Kältekosten in Gebäuden und wirtschaftlichen Einheiten mit mindestens vier Nutzungsobjekten, die durch eine gemeinsame Versorgungslage mit Wärme, Warmwasser oder Kälte versorgt werden1. Es gilt also im mehrgeschoßigen Wohnbau für Gebäude mit Miet- oder auch Eigentumswohnungen, aber auch für Reihenhausanlagen und sogar Grundstücke mit mehreren Einfamilien- und Doppelhäusern, sofern 4 oder mehr Objekte durch eine gemeinsame Versorgungsanlage (Fernwärme oder Zentralheizungsanlage auf der Liegenschaft) versorgt werden.

Ziel des Gesetzes ist eigentlich, eine rationelle und sparsame Energieverwendung durch eine verbrauchsabhängige Verteilung von Heiz- und Warmwasserkos­ten zu erreichen und zwar dort, wo die Wärmeabnehmer*innen Einfluss auf den Ver­brauch haben und die erwartete Energieeinsparung die Kosten übersteigt, die sich aus dem Einbau und Betrieb von Messinstrumenten ergeben. Diesem Ziel wird das HeizKG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht. Im Gegenteil: es entste­hen durch die Unklarheiten seiner Normen Rechtsschutzdefizite und Widersprüche zum finanziellen Nachteil der Bewohner*innen.

Bei einer zentralen Wärme(Kälte)aufbereitungsanlage besteht aber das Grundproblem darin, dass die Rahmenbedingungen oft nicht von den Nutzer*innen beeinflusst werden können. Über die Art der Wärmeversorgung entscheiden nämlich die Bauträger*innen und Vermieter*innen meist vor Errichtung der Wohnun­gen. Rahmenverträge werden dabei von Vermieter*innen, Verwalter*innen so­wie Bauträgern auf der einen Seite und Dienstleister*innen oder Heizungsbetrei­ber*innen auf der anderen Seite abgeschlossen. Die daraus resultierenden Kosten sollen jedoch von den Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen getra­gen werden. Dabei handelt es sich um klassische Verträge zulasten Dritter.

Zum intransparenten und widersprüchlichen HeizKG kommt aber noch hinzu, dass das Ablesen der Heizungs-, Kälte- und Warmwasserverbrauchswerte ein lukra­tiver Markt für einige wenige global agierende Konzerne ist. Ein Indiz für die Di­mensionen dieses Geschäfts ist der Umstand, dass beispielsweise der Anbieter „ISTA“ vor einigen Jahren um 4,5 Milliarden Euro den Besitzer wechselte. Bei einer ver­gleichbaren Marktsituation in Deutschland hat das dortige Bundeskartellamt die Strukturmerkmale und Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter kritisiert, indem er ihnen vorwarf, den Kund*innen einen Anbieterwechsel zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern. Es ist daher davon auszugehen, dass hier erhebliche Einsparungspotentiale für die Mieter*innen und Eigentümer*innen zu ihren Gunsten ermöglicht werden könnten. So wäre eine Verlängerung der Nutzungs­dauer der notwendigen Messgeräte anzustreben oder die Einführung standardisierter Softwareschnittstellen denkbar, um das anbieterunabhängige Auslesen von Ver­brauchswerten sicherzustellen.

Will man überdies das Potenzial des Gebäudesektors zur Erreichung der Klimaziele im Mehrfamilienhaus voll ausschöpfen, etwa auch durch eine Forcierung von Fern­wärme oder durch zentrale Wärmeversorgung statt Einzelheizungen, muss man die Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten der Mieter*innen und Wohnungseigen­tümer*innen stärken und zusätzliche finanzielle Belastungen für sie vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist das Heizkostenabrechnungsgesetz in großen Teilen er­heblich zu verbessern.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zu übermitteln, die eine Änderung des Heiz­kostenabrechnungsgesetzes in folgenden wesentlichen Punkten vorsieht:

•     Wohnungsnutzer*innen dürfen mit den Heiz-, Kälte- und Warmwasserkosten nur die Betriebskosten der Anlagen verrechnet bekommen, keinesfalls allfällige Re­paratur- oder gar Baukosten.

•     aus den Abrechnungen muss für die Wohnungsnutzer*innen klar ersichtlich sein, welche Kosten man wem schuldet.

•     die Abrechnungen sollen für die Wohnungsnutzer*innen in einem einfachen Verfahren auf Richtigkeit und Angemessenheit bzw. Unangemessenheit der verrechneten Kosten überprüfbar sein.

•     die Verlängerung der Nutzungsdauer der Messgeräte von 5 auf 10 Jahre aus ökonomischen und ökologischen Gründen.

•     die Einführung standardisierter Softwareschnittstellen, um das anbieterunab­hängige Auslesen von Verbrauchswerten zu ermöglichen.

1       Von den rund 2.406.000 Haushalten, die österreichweit in Mehrfamilienhäusern wohnen, sind rund 35,4% an Fernwärme angeschlossen. Und in rund 34,5% gibt es eine Zentralheizung.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.