18.12

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich bin grundsätzlich bekannt dafür, dass ich gerne zur Sache rede und die Themen, die anstehen, gerne nicht nur im Ausschuss diskutiere, sondern auch hier Stel­lung dazu beziehe. Ich muss aber jetzt schon sagen: Das, was heute hier an – wie sagt man? – Themenverfehlungen zu verschiedenen Tagesordnungspunk­ten präsentiert wird, vor allem von Kollegen von der FPÖ, regt mich jetzt schon an, etwas dazu zu sagen.

Natürlich kann es sein – und ja, das ist ein Problem –, dass, wenn Kredite nicht fix verzinst vergeben worden sind und Teil einer Wohnbauförderung sind, jetzt durch die steigenden Kreditzinsen diese Mietzinszahlungen – Sie wissen, nach dem WGG haben wir ja das Kostendeckungsprinzip – entsprechend teurer werden. Man hat natürlich die Vorteile einer niedrigen Verzinsung vorher auch gerne genommen (Abg. Lausch: Es hat keiner ... Kredite nehmen ...!) und viele Jahre niedrige Mieten, dem Kostendeckungsprinzip entsprechend sehr niedrige Mieten, gezahlt.

Ich kann dir versichern, Kollege Lausch, im Land Niederösterreich arbeiten viele Experten – echte Experten – daran, um da für die Menschen im Land Lösun­gen zu suchen. Das ist, wie wir in Niederösterreich Politik machen, und nicht nur mit Polemik. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Zum Thema Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz: Es ist das Ergebnis einer aktiven Klima- und Energiepolitik, mit dem Ziel, dass das Verbrauchsverhal­ten bei der Energie für die Abnehmer klarer und steuerbarer wird. Wir haben den Anwendungsbereich – das wäre vielleicht auch einmal interessant, um nicht ständig Themenverfehlungen zu machen – des zentralen Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes in mehrgeschossigen Wohnbauten, wo eben mehrere Wohnungen mit einer Anlage versorgt werden und die Auf­teilung der verschiedenen Kosten einerseits nach individuellem Verbrauch und andererseits nach der Fläche passiert. Und weil genau diese Steuerung des individuellen Verbrauchs ein ganz wichtiges Messkriterium ist, hat man mit der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie bereits im Jahr 2018 begonnen, Transparenz in die Abrechnung hineinzubekommen, das später mit einer Novelle noch nachgeschärft, und heute tun wir das noch einmal.

Entscheidend ist, dass die Abnehmer von Kälte oder Wärme wirklich wis­sen, wofür und in welchem Ausmaß sie diesen Verbrauch bezahlen. Wir wissen, sie können auch – das ist ja mit Covid eingeführt worden – selbst ablesen, da sind die Kosten der Ablesung dann entsprechend geringer. Wenn nicht, muss – die Neuerung, wenn wir heute das Gesetz beschließen – auch ausgewiesen werden, wie diese Kosten der Ablesung zustande kommen.

Ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Schritt im Sinne der Abnehmer und des Kon­sumentenschutzes, dass da Transparenz und Klarheit noch verschärft und deutlicher werden. Ich glaube, dass es auch für die Steuerung des eigenen Ver­brauchs wichtig ist, zu wissen: Wann, zu welchem Zeitpunkt heize ich wie viel? Ist es denn notwendig, all diese Kosten zu produzieren? Genau da sind mög­licherweise auch Energiedienstleister gefragt, die Kunden sagen können, wie sie ihre Verbrauchskosten minimieren können, was ja auch energetisch sinnvoll ist – wenn weniger verbraucht wird –, sowohl bei der Wärme als auch bei der Kälte. Genau um die Daten einem Dritten zur Verfügung stellen zu können, schaffen wir die Möglichkeit, dass auf Verlangen des Abnehmers diese Daten an Dritte weitergegeben werden.

Was die Novelle bringt? – Ein deutliches Plus an Transparenz. Ich glaube, es ist für die Endabnehmer ganz wichtig im Sinne eines ausgewogenen Konsu­mentenschutzes, dass da vollumfänglich Offenheit herrscht. In diesem Sinne verstehe ich nicht, dass die FPÖ dieser tollen Maßnahme nicht zustim­men wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Marg­reiter. – Bitte.