22.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wir diskutieren die vorgelegte UVP-Gesetzesnovelle. Diese hätte ja ein paar grundsätzlich nicht so schlechte Ansätze. Aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren waren die Beschleunigung und die Ver­fahrenseffizienz im Vordergrund und dazu noch, dass Projekte für den Klimaschutz, für erneuerbare Energien schneller ablaufen können. – So weit der gute Wille.

Was dann kam, ist auch das, was bezeichnend für das ganze Ressort ist, was bezeichnend für Ihre Arbeit, Frau Ministerin, ist. Die Frage ist: Alle? Werden alle Erneuerbaren-Energie- und Klimaschutzprojekte beschleunigt oder gibt es auch welche, die im ursprünglichen Ansatz nicht hätten beschleunigt werden sollen? Ich denke dabei zum Beispiel an Verkehrswege, an Schienen­trassen. Da mussten Ihnen eine kleine Salzburger Regionalbahngesell­schaft, konkret die S-Link, und im Nachgang auch noch die ÖBB sagen, dass es eigentlich auch zum Klimaschutz gehört, wenn man statt Straßen öffentli­che Verkehrswege, wenn man Schienenwege baut.

Wie schaut das mit den Stromnetzen aus, wo es bewusst diverse Bürgerinitiati­ven gibt, die die Stromnetze nicht ausgebaut haben wollen? Wie schaut das mit den Speicherkraftwerken aus? – Wir geben auf der einen Seite den Bür­gerinitiativen überall Parteienstellung und sind hinterher überrascht, wenn die Verfahren nicht so schnell ablaufen, wie sie ablaufen sollen. Ganz ehrlich: Die erfreulich straffere Strukturierung der Verfahren wurde mit der Kontrapro­duktivität der Erweiterung von Einspruchsmöglichkeiten von Projektgegnern ver­bunden – natürlich in der früheren Phase, aber trotzdem: Ermöglicht ist ermöglicht. Und wie man am Beispiel Molln sieht, werden die das auch ausgiebig nützen, und seien es ein paar grüne Gemeinderäte, die auf die Schnelle eine Organisation gründen.

Genau in diesem Punkt haben Sie auch Kritik bekommen. Ich zitiere zum Beispiel den oberösterreichischen Umweltanwalt. Der hatte betreffend Bundeslän­der Bedenken wegen der Verfassungskonformität und hat Ihnen konkret in sei­ner Stellungnahme Beratungsresistenz vorgeworfen. Das möchte ich auch einmal bei einer Stellungnahme von einem Umweltanwalt haben, dass er der Umweltministerin Beratungsresistenz vorwirft.

Ein Punkt sei schon noch erwähnt: Frau Bundesminister, haben Sie ein Problem mit Gesetzen und der Verfassung? Glauben Sie, dass sich die Bundesländer das gefallen lassen, dass Sie denen vom Bund aus in ihre Bereiche reinregieren, sei es im Umweltschutz, im Naturschutz oder sei es in der Raumplanung, die Sie von oben her overrulen wollen? (Abg. Lukas Hammer: ... ein bisschen mutiger als ihr!) Ich „freue“ mich – unter Anführungszeichen – auf die Verfahren, die da noch auf Ihr Ministerium und auf Sie zukommen. Und ganz ehrlich gesagt: So stellen wir uns Umweltpolitik nicht vor. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch ein Wort zur Frau Kollegin Rössler: Nein, auf 3 000 Meter wird jetzt gar nichts gemacht! Ich zeige Ihnen etwas: Kärnten, Lavanttal, 1 450 Meter. (Der Redner hält die vergrößerte Kopie eines Fotos in die Höhe, auf der ein im Bau befindliches Windrad in einem Wald zu sehen ist.) Sehen Sie, wie klein die Menschen, die Autos sind? (Abg. Bernhard: Kannst du es ein bisschen größer ma­chen? Ich sehe nichts!) Interessant auch für Herrn Landeshauptmann Kaiser. Da wird gebaut – mit schweren Eingriffen in die Natur, mit schweren Eingriffen, die irreversibel sind, aber all das natürlich von der Frau Umweltministerin unterstützt.

Meine Damen und Herren, so stellen wir uns eine Gesetzwerdung nicht vor, so stellen wir uns nicht vor, dass Natur und Umwelt geschützt werden. Wir brauchen schnellere Verfahren, wir brauchen eine vernünftige Umweltpolitik. Wir wollen keine Kleberkrawalle und wir wollen keinen Verfassungsbruch. (Beifall bei der FPÖ.)

22.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lai­mer. – Bitte.