0.07

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Wir haben schon gehört (die Abgeordneten Fischer und Schall­meiner – erheitert –: Ich habe heute Geburtstag!), es geht um die Transpa­renzdatenbank, und natürlich sind auch wir große Fans davon, dass es jetzt auch tatsächlich zu einigen Verbesserungen bei der Transparenzdatenbank kommt. Deswegen begrüßen wir auch diese Änderung, diese Vorlage und wer­den da auch mitgehen.

Nichtsdestotrotz würden wir als NEOS natürlich einen Schritt weiter gehen. Es ist so, dass einiges erreicht wurde, aber noch ganz viele Dinge in diesem Transparenzdatenbankgesetz fehlen. Es gibt nach wie vor kein vollständiges Bild der Förderlandschaft und es gibt zum Beispiel auch keine Einsichtsmög­lichkeiten für den Nationalrat oder für die Bürgerinnen und Bürger, deren Steu­ergeld da ja tatsächlich ausgegeben wird.

Das ist auch deswegen ein Drama, weil Österreich unglaublich viel Geld für Förderungen ausgibt. Gerade seit 2019 hat sich die Zahl der Förderungen und Subventionen verdreifacht. Wir sprechen da wirklich von Milliardenbeträgen, die sich leider gerade auf einem sehr, sehr hohen Niveau, auf einem absurd hohen Niveau, wie wir finden, einpendeln. Deswegen möchten wir, wenn man schon Steuergelder in Milliardenhöhe in Hunderte von Förderprogrammen steckt, das Mindeste machen, und das Mindeste aus unserer Sicht ist volle Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, damit eingesehen werden kann, wofür diese Gelder ausgegeben werden.

Aus diesem Grund bringe ich an diesem wunderschönen Tag noch einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank 2.0“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel indem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den österreichischen National­rat). Förderungen an Unternehmen und Vereine müssen bereits ab einer För­dersumme von 2.000 Euro öffentlich einsehbar gemacht werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

0.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank 2.0

eingebracht im Zuge der Debatte in der 202. Sitzung des Nationalrats über – TOP 14

In der österreichischen Transparenzdatenbank wird derzeit ein großer Teil der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst. Sie verfehlt jedoch nach wie vor ihr Ziel, einen vollständigen Überblick über das staatliche Förderungsangebot zu bie­ten und zur Steuerung und Kontrolle dieser Förderungen beizutragen. Darüber hinaus ist auch die Transparenz bei der Transparenzdatenbank nicht ausreichend gewährleistet.

Der Österreichische Rechnungshof (Prüfbericht 2021 zur Transparenzdatenbank; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Transparenzdatenbank.pdf) und der Budgetdienst des Parlaments (https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/BUDGETBERICHTE/FOERDERUNGEN/index.shtml) identifizieren folgende Defizite bei der Transparenzdatenbank:

•     Förderzahlungen werden nur unvollständig von den abwickelnden Stellen einge­meldet.

•     Indirekte Förderungen werden nur teilweise in der Transparenzdatenbank berücksichtigt.

•     Kein Gesamtkonzept, wie die Daten der Transparenzdatenbank zu Steuerungs­zwecken genutzt werden könnten.

•     Leistungsgeber und Abwicklungsstellen sind nur unzureichend mit den (technischen) Einsatzmöglichkeiten der Transparenzdatenbank vertraut.

Es ist generell unverständlich, warum bei der Transparenzdatenbank der Kreis der Einsichtsberechtigten so klein gehalten wird und zum Beispiel der österreichische Natio­nalrat (Abgeordnete und Budgetdienst) als parlamentarisches Kontrollorgan nach wie vor keinerlei Einsichtsrechte besitzt. Hier wäre dringend für eine entsprechende Kon­kretisierung der bestehende gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die einsichtsbe­rechtigten Institutionen zu sorgen.

Was den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen in der Transparenzdatenbank betrifft, so beschränkt sich dieser derzeit in erster Linie auf die Möglichkeit zum Auf­ruf eines Leistungsangebots am Transparenzportal (inkl. entsprechende Auszahlungssum­men pro Jahr). Zudem können Auswertungen zu den jährlichen Auszahlungssummen je Leistungsangebot abgerufen werden und Förderungsbezieher:innen können ihre bezo­genen Förderleistungen abfragen.

Seit kurzem sind zudem personenbezogene öffentliche Abfragen der Cofag-Wirt­schaftshilfen (ab einer Förderhöhe von 10.000 Euro) und der Auszahlungen aus dem NPO-Fonds (ab einer Förderung von 1.500 Euro) möglich. Aktuell ist auch die Ver­öffentlichung von Unternehmens-Energiekostenzuschüssen (ab einer Förderung von 10.000 Euro) und eines Teils der Förderungen im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität geplant. Im Sinne einer höheren Transparenz und eines sorgsamen Umgangs mit Fördermitteln sollten jedoch in der Transparenzdatenbank des Bundes - der elektronische Förderbericht in Oberösterreich zeigt, dass es möglich ist - ALLE För­derungen an Unternehmen und Vereine ab einer Fördersumme von 2.000 Euro veröf­fentlicht und personenbezogen abgefragt werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel indem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den österreichischen Nationalrat). Förderungen an Unternehmen und Vereine müssen bereits ab einer Fördersumme von 2.000 Euro öffentlich einsehbar gemacht werden."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maria Smodics-Neumann. – Bitte.