Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 1800 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 1902 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen. – Auch das ist einstimmig ange­nommen.

Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme des österreichischen Einspruchs gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 1951 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­gesetz zu genehmigen.

Wer auch dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist jetzt mehrheitlich angenommen.

Danke schön.