12.59

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Vorsitzende! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher oben auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wer kennt nicht das miese Gefühl, das man verspürt, wenn man etwas verloren hat? Umso schöner ist es, wenn die Fundgegenstände wieder zu ihren Besitzern zurückkehren.

Als Fundamt fungieren laut Gesetz im übertragenen Wirkungsbereich die Gemeinden und Magistrate. In der Praxis habe ich das selber als Gemeinde­bedienstete gemacht und Fundgegenstände entgegengenommen.

Manchmal habe ich es geschafft, dass sich die Besitzer von verloren gegangenen Gegenständen haben ermitteln lassen und die Dinge zurückkehren konnten, bei vielen Fundgegenständen muss man aber darauf warten, dass sich sozusagen die Besitzer melden.

Ich habe gestern mit Franz Pesendorfer, dem Schneiderwies-Franz, der viele Jahre im Fundamt tätig war, telefoniert und habe gefragt: Franz, was wird denn meistens abgegeben? – Er hat gemeint, dass die häufigsten Fundgegenstände Schlüssel, Schmuck, Kleidungsstücke und witzigerweise Fahrräder sind. Bei Fahrrädern ist es aber oft der Fall, dass sie vorher gestohlen wurden, dann irgendwo stehen gelassen werden, und nach einer Weile, wenn sie immer noch herumstehen, werden sie als Fundgegenstände aufgenommen. Was während seiner Amtszeit auch noch abgegeben wurde, war eine Zahnprothese – leider konnte deren Besitzer nicht ermittelt werden. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das größte Fundstück in meiner Heimatgemeinde Altmünster war ein kleines Segel­boot. (Neuerliche Heiterkeit bei der ÖVP.)

Jetzt gibt es mit der Digitalisierung die Möglichkeit, das alles auch online zu verfolgen. Wer etwas verloren hat, geht online auf fundamt.gv.at, kann dort sowohl Dinge als gefunden melden als auch nach Dingen suchen und schauen, ob sie in der jeweiligen Gemeinde gefunden wurden.

Nun noch zum Rechtlichen: Es gibt eine Behaltefrist. Vor 2002 war es so, dass der Finder den Gegenstand zwar nach einem Jahr entgegengenommen hat, aber erst nach 30 Jahren dessen Besitzer geworden ist. Ab 2002 – das hat man dann geändert – ist man, wenn man den Fundgegenstand nach einem Jahr abholen konnte, auch gleichzeitig dessen Besitzer geworden. Jetzt ändern wir das in dieser Form, dass wir sagen: Wenn Fundgegenstände, die keinen so hohen Wert haben, auf den Fundämtern verbleiben, kann man diese schon nach einem halben Jahr in den Besitz übernehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Arbeit für uns erledigen, ganz herzlich bedanken.

Dazu kann ich natürlich auch noch sagen, dass es in der Gemeinde Altmünster auch eine Fundbox gibt. In diese Fundbox – das ist jetzt auch rechtlich geregelt –, sowohl bei der Polizei als auch beim Gemeindeamt, kann man einen Fund­gegenstand hineinschmeißen. Dieser wird aufgenommen, und dann kann ihn der Besitzer möglicherweise auch wieder zurückbekommen.

In diesem Sinne wünsche ich uns viele ehrliche Finder, sage noch einmal Danke an die Bediensteten draußen, und es ist wirklich schön, wenn man das Gefühl haben darf, etwas Verlorenes wiederzubekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.