13.26

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich – und den Redebeiträgen entnehme ich auch, dass es breite Zustimmung zu dieser wichtigen Novelle gibt –, denn es geht tatsächlich um das Ende der Altersdiskriminierung im Kreditvergabebereich.

Warum ist denn das so wichtig? – Es geht auch um die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren. Seniorinnen und Senioren wollen selbstbestimmt leben, sie wollen nicht von ihren Kindern abhängig sein, sondern dann, wenn sie finanzielle Mittel zur Verfügung haben, es auch selbst in die Hand nehmen, vielleicht einen Lift einzubauen, das Haus vielleicht auch barrierefrei einzurich­ten; und ja, dafür braucht es auch einen Kredit, weil finanzielle Mittel nicht immer sofort verfügbar sind.

Sie haben es heute auch schon mehrfach gehört: Ja, da hat es eine Altersdis­krimi­nierung gegeben, weil Menschen, die keine so hohe Lebenserwartung mehr hatten, sei es aufgrund des Alters oder aber auch aufgrund einer Krankheit, keinen Kredit bekommen haben, obwohl sie genügend Sicherheiten wie zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung hatten. Deswegen haben wir jetzt, und das halte ich für entscheidend, da eine sehr gut ausbalancierte Regelung gefunden, mit der wir klar feststellen, dass die Lebenserwartung keine Rolle mehr spielen soll, wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Damit das Ganze auch etwas besser veranschaulicht wird: Wie machen wir das? – Das machen wir mit einer Klarstellung im Gesetz, und zwar: Wenn jemand die laufenden Kreditraten bezahlen kann und wenn auch ausreichend Sicher­heiten vorhanden sind, wie eben eine Eigentumswohnung oder ein Haus, dann spielt die Lebenserwartung aufgrund des Alters oder aber aufgrund einer Krankheit keine Rolle mehr.

Wir haben damit eine Balance gefunden: eine Balance, mit der wir auf der einen Seite Verbraucherinnen und Verbraucher davor schützen, Kredite aufzunehmen, die sie vielleicht nicht bedienen können, und auf der anderen Seite jene Ver­braucher und Verbraucherinnen unterstützen, die genügend Sicherheiten haben, um einen Kredit aufzunehmen.

In diesem Sinne setzen wir ein ganz klares Zeichen gegen Altersdiskriminierung, für ein selbstbestimmtes Leben von Seniorinnen und Senioren, und ich freue mich wirklich sehr, dass es hier eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz gibt. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich möchte mich an dieser Stelle noch beim Österreichischen Senior:innenrat bedanken, weil man dort in den letzten Jahren viel dafür getan hat, dass diese Novelle zustande kommt, und ich möchte mich auch bei der zuständigen Fachabteilung bedanken, bei Abteilungsleiter Stabentheiner, der inzwischen im wohlverdienten Ruhestand ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

13.29

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte, Frau Abgeordnete.