13.59

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Blenden wir ein wenig zurück: Vor mehr als 20 Jahren, am 11.9.2001, hat ein fürchterlicher Terroranschlag, ein monströser Terroranschlag die Welt erschüttert. In der Folge gab es einen EU-Ratsbeschluss, der letztlich dazu geführt hat, dass wir in Österreich 2002 erstmals Straftatbestände für terroristische Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufgenommen haben.

Damals schon wurde auch die gefährliche Drohung als ein terroristischer Straftatbestand erfasst. In der Folge ist es dazu gekommen, dass die EU 2017 eine Richtlinie dahin gehend erlassen hat. Sie war der Auffassung, dass die Definition, die Regelung des Straftatbestandes der gefährlichen Drohung nicht ausreichend ist, um auch terroristische Drohungen zu erfassen. Darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein und lange akademische Diskussionen führen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass es richtig ist, dass wir in diesem Sinn, im Sinne des Mahnschreibens, das wir diesbezüglich von der EU erhalten haben, unser Strafgesetzbuch anpassen und den Tatbestand schärfen.

Dass aufgrund der Pandemie, aufgrund des Ukrainekrieges Meldungen über Terroranschläge, über vereitelte Terroranschläge, in den letzten zwei, drei Jahren eher in den Hintergrund getreten sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen und uns nicht zur Annahme veranlassen, dass das Phänomen Terror auf der Welt nicht mehr existiert. Ganz im Gegenteil: Wir müssen da sehr wachsam bleiben. Es ist richtig, die strafrechtlichen Möglichkeiten, um dem Terror entschieden entgegentreten zu können, so auf die Höhe der Zeit zu bringen, dass sie auch wirken.

Die konkrete Umsetzung, wie das jetzt passiert ist, hat im Vorfeld im Rahmen der Stellungnahmen zum Ministerialentwurf doch einige interessante Fragestellungen ergeben; insbesondere auch vonseiten der Rechtsanwaltschaft, aber auch vonseiten des Obersten Gerichtshofes wurde im Zuge der Stellungnahmen vorgeschlagen, da es den Tatbestand der gefährlichen Drohung unabhängig vom Terrorismus ja schon sehr lange gibt und dazu auch umfangreiche Judikatur vorliegt, die sich mit den Begrifflichkeiten beschäftigt – dahin gehend ist ein Vorschlag gekommen –, dass man die Definition der gefährlichen Drohung jetzt auch für die terroristische Drohung heranzieht. Und das wäre durchaus ein überlegenswerter Vorschlag gewesen.

Der Straftatbestand terroristische Drohung wurde in § 278c Abs. 2a vollkommen neu formuliert. Inwieweit die bestehende Judikatur dafür verwendet werden kann, wird sich – und das sage ich hier – hoffentlich nicht zeigen, weil halt doch der Hoffnung Ausdruck zu verleihen ist, dass uns das Phänomen Terror, das jetzt einmal nicht mehr so medial präsent ist, in Österreich auf lange Zeit hin nicht juristisch beschäftigen wird, sodass diese Frage letztlich dahingestellt bleiben kann.

Unterm Strich ist es aber richtig, dass wir uns dieser EU-Vorgabe beugen. Daher werden wir diesem Gesetzesvorschlag auch die Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

14.03

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer zu Wort. – Bitte.