14.11

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sind uns einig: Die Herausforderungen für uns alle, in dem Fall aber für die Unternehmen, sind vielfältig.

Wir sprechen nun unter anderem über den Energiekostenzuschuss, bei dem insofern eine Novellierung ansteht, als wir die Weichen für eine Pauschal­förderung für die kleinsten Unternehmen stellen. Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, auch die kleinsten Unternehmen zu unterstützen. Die großen Unter­nehmen haben bis Ende Februar bereits 11 000 Anträge gestellt. Unter die kleinsten Unternehmen fallen in Österreich beispielsweise die EPUs. Es gibt in Österreich 350 000 EPUs. Rund 88 Prozent aller Betriebe in Österreich haben weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch diese sollen bei den Energiekosten Unterstützung bekommen.

Aus meiner Sicht ist eine pauschale Abgeltung insofern sehr wichtig, als die Beantragung nicht zu kompliziert sein soll und das Ganze einfach abzuwickeln sein soll. Dahin gehend möchte ich meiner Vorrednerin recht geben: Ich denke, es ist wichtig, dass die Beantragung für die Unternehmen einfach und nicht zu komplex ist. Dafür, was den Energiekostenzuschuss allgemein betrifft, werde auch ich mich einsetzen. (Beifall der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

Was aus meiner Sicht auch wichtig ist: Es wurde von der Gießkanne gesprochen. Gießkanne bedeutet, dass alle das Gleiche bekommen. Genau das ist beim Energiekostenzuschuss aber grundsätzlich nicht der Fall. Es wird sehr individuell auf die Situation der Unternehmen und auf ihre Mehrkosten abgestellt, und es wird ein Teil der Mehrkosten zugeschossen. (Abg. Cornelia Ecker: Fiskalrat ...!) Das macht es natürlich etwas komplexer und schwieriger. Wir werden uns das aber anschauen. Ich bin für Vorschläge dankbar. Wir sind auch im Austausch mit der Abwicklungsstelle, ob man das vielleicht noch vereinfachen kann. (Abg. Cornelia Ecker: Glauben Sie bloß dem Fiskalrat!)

Einen zweiten Punkt möchte ich noch ansprechen – ich habe nur mehr ganz wenig Zeit –, etwas, das aus meiner Sicht etwas wirklich Gutes ist und das wir aus der Coronapandemie mitgenommen haben, nämlich die Digitalisierung.

Wir alle haben gelernt, dass sie auch viele Nachteile hat, sie bringt aber auch sehr viele Erleichterungen. Wir übernehmen nun die digitale Abwicklung von Prüfungen, die man durchaus online abwickeln kann, ins Dauerrecht. Es wurde beispielsweise vonseiten der Wirtschaftstreuhandberufe um eine Digitalisierung der Fachprüfungen angesucht. Das werden wir einerseits für schriftliche Prüfungen umsetzen. Aber auch bei den mündlichen Prüfungen werden sich die mündlichen Prüfer online zuschalten können – natürlich über eine sichere Datenverbindung. Das wird natürlich unter Beachtung von, sage ich einmal, Plagiatsrichtlinien geschehen, und es wird sichergestellt, dass nicht geschummelt werden kann. Das ist wirklich eine gute Sache, glaube ich, erleichtert den Prüferinnen und Prüfern ihre Arbeit und macht es den Kandidat:innen leichter, zur Prüfung anzutreten. Bitte also auch da um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.15

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.