14.21

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf Kollegen Angerer seitens unserer Fraktion alles erdenklich Gute für seine Zukunft wünschen. Gleichzeitig darf ich, auch im Sinne einer Verbindung, Gäste auf der Galerie begrüßen. Im Namen meiner Kollegin Andrea Holzner darf ich die Seniorenbundgruppe aus Moosbach begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus, schön, dass Sie unserer Debatte folgen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich habe mich jetzt zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz gemeldet, meine Kollegin Tanja Graf wird sich im Anschluss zum Energiekostenzuschussgesetz melden. Dennoch möchte ich ein paar Sachen, die gesagt worden sind, nicht unwidersprochen lassen.

Zum einen wurden Zukunftsinvestitionen angesprochen. – Ja, wir haben jetzt einige Zeit an Krisen hinter uns und teilweise auch noch vor uns. Natürlich ist es auch uns ein Anliegen, diese Krisen zu bewältigen und den Menschen, die darunter leiden, unter die Arme zu greifen.

Es werden die Zukunftsinvestitionen aber nicht vergessen, gerade das Thema Breitbandausbau, das angesprochen wurde und für das ich auch inhaltlich zuständig bin. Im letzten Fördercall wurden 650 Millionen Euro für den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur, vom schnellen Internet, gerade in den ländlichen Regionen, zugesagt; das wird in den kommenden Jahren umgesetzt. Das ist wichtig für die Menschen in diesem Land, für unseren Unternehmensstandort, für den Wirtschaftsstandort, für die Arbeitsplätze. Diese Zukunftsinvestitionen werden keinesfalls vergessen.

Was die SPÖ betrifft, kann ich der Sorge, die hier vorne immer wieder zum Thema KMUs und Wirtschaftsstandort gebracht wird, nichts abgewinnen. Wenn ich wiederum an die gestrige Debatte denke, bei der Anträge eingebracht wurden, die gerade auf Kosten der Wirtschaftsvertreter, auf Kosten der Unter­nehmen gehen, sei es jetzt die sechste Urlaubswoche, die sechste Bildungs­woche oder ein Fonds, der wiederum aus Unternehmenskosten gespeist werden muss, dann muss ich sagen, ich stelle wirklich auch die Aussagen infrage.

Zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz: Die Pandemie war eine sehr belastende Zeit, aber wenn man ihr etwas Gutes abgewinnen will, sind das sicher die Fortschritte im Bereich der Digitalisierung. Die notwendige Umstellung von Bildungsangeboten auf den Online- oder hybriden Bereich hat dazu geführt, dass mehr Angebote zur Verfügung gestellt worden sind und diese auch mehr Menschen zugänglich sind. Auch hinsichtlich Prüfungen mussten in den Pandemiejahren Möglichkeiten gefunden werden, um diese ohne oder nur mit eingeschränktem Kontakt abhalten zu können. Da haben sich einige Modalitäten tatsächlich bewährt, und wir dürfen sie heute mit der Novelle des Wirtschafts­treuhandberufsgesetzes auch tatsächlich in Dauerrecht überführen.

Das betrifft vor allem die Klausuren im Bereich der Steuerberater und Wirtschafts­prüfer sowie auch die mündlichen Prüfungen. Im Bereich der Klausuren sind diese in Zukunft auch ortsunabhängig vom eigenen Laptop und PC aus möglich. Wie gesagt, das ist seit fast zwei Jahren gängige Praxis, hat sich bewährt und führt natürlich dazu, dass personelle Ressourcen eingespart werden, dass auch lange Anfahrtswege hintangehalten werden. Klar ist: Das Ganze wird auch mit Begleitmaßnahmen auf technischer Seite unterstützt, damit die Sicherheit gewährleistet ist, damit gewährleistet ist, dass der Prüfungsteilnehmer auch tatsächlich selbst die Prüfung und die Klausur ablegt. Das sind beispielsweise Bild- und Tonaufzeichnungen, das sind Lockdownbrowser, also Antischum­melbrowser, das sind Plagiatschecks, die im Hintergrund mitlaufen, um das sicherzustellen.

Bei den mündlichen Prüfungen hat sich die Modalität bewährt, dass die münd­liche Wirtschaftsprüferfachprüfung nun auch in den Bundesländern abgehalten wird. Es muss nur jemand aus der Prüfungskommission dabei sein, um sie zu beaufsichtigen, alle anderen Kommissionsmitglieder aber können sie per Videokonferenz verfolgen. Somit sollte das auch leichter und schneller gehen.

Erwähnenswert ist auch die Aufnahme einer Regelung, die zu mehr Barriere­freiheit der Fachprüfung beitragen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass auch abweichende Prüfungsmethoden herangezogen werden können, wenn die Prüfung aufgrund einer Einschränkung nicht möglich wäre.

Dieses Gesetz ist sehr unaufgeregt, aber wie gesagt, die Modalität, die im Zuge von Corona eingeführt worden ist, hat sich bereits bewährt. Es hat einen Mehrwert für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, dementsprechend sollte dem Beschluss nichts im Weg stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.