16.56

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Damen und Herren! Kollegin Schatz von der SPÖ hat einen Antrag eingebracht, wonach Meldungen bei der NS-Meldestelle einfach anonym und mittels Onlineformular eingebracht werden können sollen. – Liebe Kollegin, ich glaube Ihnen, dass Sie das gut gemeint haben, aber wenn man sich den Antrag näher ansieht, sieht man unserer Meinung nach, dass er nicht richtig durchdacht ist. Die Meldung an sich ist überhaupt kein Problem. Sie haben selber schon gesagt, dass über 3 000 Meldungen jährlich eingehen. Diesen Meldungen wird auch nachgegangen. Da liegt also nicht das Problem.

Sie fordern aber, dass das anonym geschehen soll. Da befinden wir uns auf einem schmalen Grat des Rechtsstaates. Überspitzt könnte man sagen, das hat etwas mit mittelalterlicher Besagung zu tun, was da möglich wäre, und das brauchen wir nicht, werte Kollegin. Der österreichische Rechtsstaat ist stark und hat ein gutes Regelwerk. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Strafprozessordnung gestattet auch jetzt schon anonyme Aussagen von Zeugen, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit des Zeugen durch die Aussage gefährdet erscheinen. Ansonsten sind Zeugen – und das sind alle, die über einen strafbaren Tatbestand persönliche Wahrnehmungen haben – natürlich der Wahrheitspflicht unterworfen, und das ist gut so. Das heißt, jeder, der eine Meldung macht, ist gleichzeitig auch Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht.

Werte Kollegin, wenn jemand eine Anzeige macht und jemanden der NS-Wiederbetätigung beschuldigt, dann ist das ja kein Pappenstiel. Da findet sich diese Person dann als Angeklagter in einem Schwurgerichtsverfahren wieder. Würden wir Ihrer Vorstellung von dieser anonymen Anzeige nach dem Verbotsgesetz folgen, würden wir unter Umständen einen medialen Zerberus von der Kette lassen.

Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel geben: Wenn sich mehrere Personen verab­reden und sagen: Wir zeigen jetzt eine andere Person anonym an!, dann hat es diese Person ordentlich schwer, aber auch die Polizei hat es schwer. (Abg. Kollross: Vor allen Dingen bei den Einzelfällen! – Abg. Matznetter: Na ja, bei der FPÖ ist es ...!) – Ja, ja! – Wie soll denn die Polizei, wenn die Meldung anonym ist, dem Sachverhalt nachgehen und dazu genaue Erhebungen durch­führen, wenn man nicht weiß, wer der Zeuge ist?

Wie kann sich der Beschuldigte gegen diese Anschuldigung wehren, wenn er nicht weiß, wer der Anschuldiger ist? Gegen wen soll man dann eine Ver­leumdungsklage einbringen, wenn man zu Unrecht Beschuldigter ist beziehungs­weise die Anschuldigung falsch ist? Die mediale Vorverurteilung ist dann aber bereits erfolgt und unter Umständen ist eine wirtschaftliche Existenz, eine politische Karriere oder was auch immer unwiderruflich zerstört. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das alles, liebe Kollegin Schatz, werden Sie wahrscheinlich nicht bedacht haben, als Sie diesen Antrag eingebracht haben. Frau Kollegin, Ihre Fraktion hätte Sie aber darauf hinweisen können, dass Ihr Antrag problembehaftet ist (Zwischenruf des Abg. Matznetter) – wenn man aber schon mit einer einfachen Mitglieder­befragung überfordert ist, dann ist so eine sensible Rechtssache natürlich bei Weitem zu viel verlangt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Die ist ja nicht einfach!)

17.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr.