18.58

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungs­hof hat eine Sonderprüfung zu den Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes durchgeführt. Das war ein Prüfungsverlangen der FPÖ mit insgesamt 28 Fragen.

Worum ging es bei dieser Prüfung? – Es ging um die rechtlichen, organisato­rischen, finanziellen und personellen Maßnahmen hinsichtlich der Grund­versorgung, und im Speziellen ging es um die Verträge der Betreuungsein­rich­tungen. Der Zeitraum umfasste die Jahre 2013 bis 2017, aufgrund der Aktualität wurde dieser Zeitraum dann bis auf das Jahr 2020 ausgedehnt, wie die Frau Präsident uns im Ausschuss berichtet hat.

Insgesamt hat der Rechnungshof 18 Empfehlungen ausgesprochen, und diese Empfehlungen wurden eigentlich zum größten Teil umgesetzt. Das BMI hat seit 2013 insgesamt 37 neue Verträge für Betreuungseinrichtungen abgeschlossen, überwiegend waren diese Verträge mit privaten Partnern. 2020 waren noch sieben dieser Verträge aktiv, 19 Verträge sind ausgelaufen. Ende 2020 wurden dann elf Verträge stillgelegt, die Zahlungen mussten aber trotzdem fortgeführt werden. Der Rechnungshof hat da kritisiert, dass die Verträge mit 15 Jahren Bindung eigentlich zu lang waren, was den Zeitraum betrifft. Der Rechnungshof hat empfohlen – das hat das Bundesministerium auch aufgegriffen –, die Verträge zu evaluieren und nachzuverhandeln, und speziell die langen Kündi­gungs­fristen wurden dabei berücksichtigt. Es gab insgesamt drei explizit genannte Objekte – Steinhaus, Gaisberg und Bergheim –, bei denen Nachver­handlungen durchgeführt werden sollten.

Ein spezielles Problem war die Beschaffung der Containeranlagen. Da muss man, glaube ich, davon ausgehen, dass es da, gerade unter dem Druck, den man in den Jahren 2015 und 2016 gehabt hat, natürlich einen riesigen Beschaffungs­vorgang gegeben hat. Insgesamt wurden 3 063 Container angeschafft. Dann aber hat sich die Lage entspannt, und in etwa 30 Prozent oder 900 von den Containern wurden aktiv genutzt. Da hätte es durchaus Einsparungspotenzial gegeben.

Fakt ist: Man muss immer die Situation bewerten, und ich glaube, man soll auch die Lehren daraus ziehen, Frau Präsident, dass die Situation sich vom Extremen irgendwo entspannt hat und damit einfach der Druck zum Bezug dieser Container nicht mehr so groß war. Der Rechnungshof hat aber auch positiv vermerkt, dass gerade diese Container dazu beigetragen haben, Obdachlosigkeit zu ver­hindern.

Diese Zwangslage und natürlich das Umfeld haben dazu beigetragen, dass man die Verträge dann hat anpassen können. Dadurch sind auch Kosten reduziert worden. Bundesminister Karner hat im Ausschuss erwähnt, dass von den 18 Empfehlungen 14 umgesetzt wurden. Ein großer Beitrag dazu ist auch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, welche als Ansprech- und Koordinationspartner durchaus gewährleistet, dass eben einerseits die Auslastung und andererseits die Kapazität gesteuert werden können.

Aktuell ist die Lage wohl so: 89 000 Menschen sind in der Grundversorgung, davon kommen 52 000 aus der Ukraine. Man hat jetzt aktuell aus der Vergangenheit gelernt, man hat auch den Rechnungshofbericht einfließen lassen. Für die Zukunft sollte uns gelingen, dieses System effizient zu gestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.02

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Seemayer zu Wort. – Bitte.