19.24

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich in aller Kürze noch auf die beiden nun zur Behandlung stehenden Berichte eingehen.

Der erste Bericht betrifft die Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes. Es wurde schon gesagt, dass dieser Bericht auf Verlangen der FPÖ erstellt und im Jänner 2022 von uns veröffentlicht wurde. Es gab 29 Fragen im Verlangen, die wir im Bericht ausführlich zu beantworten versucht haben. Wir haben im Bericht eine Übersicht zu allen Standorten gegeben, inklusive der stillgelegten Einrichtungen und auch der Kosten pro Kapazität.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die Migrationskrise im Jahr 2015/16 das Innenministerium vor große Herausforderungen gestellt hat, vor allem in Bezug auf die Schaffung ausreichender Unterbringungsmög­lichkeiten und in Bezug auf die Suche nach geeigneten Objekten.

Wir haben sämtliche Mietverträge, die im Zeitraum von 2013 bis 2020 abge­schlossen wurden, lückenlos überprüft und dabei festgestellt, dass die Verträge überwiegend marktüblich waren. Aber wir haben auch einige Vertragsabschlüsse und -bestandteile entdeckt, die für den Bund wirtschaftlich beziehungsweise rechtlich nachteilig waren, wie etwa Kündigungsverzichte von bis zu 15 Jahren, Vereinbarungen über erhöhte Instandhaltungspflichten oder überhöhte Miet­zinse. Das war zum Teil dem Zeitdruck geschuldet.

Die zentrale Empfehlung von unserer Seite an das Innenministerium ist daher, ein Konzept zur Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten zu erstellen, um nicht erneut in ähnliche Situationen zu geraten, und natürlich dort, wo es möglich ist, Mietverträge nachzuverhandeln. Die Containerbeschaffung erfolgte zu spät, sodass dann keine entsprechende Auslastung gegeben war. Das heißt also, wir haben darauf hingewiesen, zeitgerecht eine Strategie für ein erneutes Ansteigen von Asylantragszahlen zu entwickeln und eine angemessene Vorsorge für schnell verfügbare und wieder rückführbare Kapazitäten zu entwickeln.

Was den Bericht zur Grundversorgung in Wien betrifft, so bietet dieser sozusagen eine Übersicht im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Abrechnung zwischen dem Bund und dem Land Wien. Er wurde auf Anregung des Stadtrats von Wien, Herrn Peter Hacker, erstellt.

Die Grundversorgung dient der Versorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder. Die Leistung erhalten Asylwerber und Asylberechtigte in den ersten vier Monaten und subsidiär Schutzberechtigte. Die Grundversorgung hat Anknüpfungspunkte zu Bundes- und Landeszuständigkeiten und ist in einer 15a-Vereinbarung geregelt. In dieser ist auch die Kostenaufteilung im Verhältnis 60 : 40 verankert. Wenn die Asylverfahren länger als ein Jahr dauern, zahlt der Bund 100 Prozent.

Bei der Prüfung der Grundversorgung haben wir festgestellt, dass die Abrechnungen teilweise langwierig waren, dass es zu Verzögerungen kam und dass das System der Abrechnung im Wege des Betreuungsinformations­systems fehleranfällig war. Wir empfehlen daher, eine einfachere Regelung für die Kostenaufteilung zu finden, denn sonst ist das nicht effizient abzuwickeln.

Wir haben auch gemerkt, dass in rechtlich nicht schwierigen Fällen der Abrechnungsprozess lange dauerte. Da waren keine rechtlichen Fragen zu klären, und trotzdem war die Abrechnung sehr verzögert. Das heißt, Organisation, Prozesse und IT-Anwendungen zu optimieren wäre unsere Empfehlung.

Wichtig ist, in Bezug auf Standorte und Unterbringungsmöglichkeiten ein abgestimmtes Szenario zwischen Bund und Ländern zu finden. Wir haben dem Innenministerium empfohlen, gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und NGOs ein Konzept zu entwickeln, um gemeinsam für die Zukunft eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise festzulegen. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grünen.)

19.29

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Präsidentin.

Nun gelangt Frau Abgeordnete Ruth Becher zu Wort. – Bitte.