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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich begrüße den Herrn Vizekanzler noch einmal hier im Parlament.

Ich darf das Abstimmungsergebnis bekannt geben:

Abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 88, „Nein“-Stimmen: 74.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Baumgartner, Blimlinger, Brandweiner, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski;

Egger Kurt, El-Nagashi;

Fischer, Fürlinger;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;

Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Holzner, Hörl;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kirchbaumer, Kopf, Koza, Kühberger;

Lindinger, Litschauer, Lopatka;

Marchetti, Maurer, Melchior, Minnich;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss Maria Theresia;

Obernosterer, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Rausch Bettina, Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scheucher-Pichler, Schmidhofer, Schnabel, Schwarz, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strasser;

Tanda, Tomaselli, Totter;

Voglauer;

Weber, Weidinger, Weratschnig, Wöginger;

Zarits Christoph, Zopf, Zorba.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer;

Bayr, Becher, Belakowitsch Dagmar, Bernhard, Brandstätter Helmut, Brandstötter Henrike, Brückl, Bures;

Deimek, Doppelbauer, Drobits;

Ecker Cornelia, Ecker Rosa, Einwallner, Erasim;

Feichtinger, Fiedler, Fürst;

Graf Martin, Greiner Karin;

Hafenecker, Hauser, Herbert Werner, Herr, Hofer, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Keck, Köchl, Köllner, Kollross, Krainer Kai Jan, Krisper, Kucharowits, Künsberg Sarre, Kuntzl;

Laimer, Lausch, Leichtfried, Linder Maximilian, Lindner Mario, Loacker;

Margreiter, Matznetter, Meinl-Reisinger, Muchitsch;

Nussbaum;

Oberrauner, Oxonitsch;

Rauch Walter, Reifenberger, Rendi-Wagner, Ries Christian;

Schatz, Scherak, Schroll, Seemayer, Seidl, Shetty, Silvan, Stefan, Steger Petra, Stöger Alois;

Tanzler, Troch;

Werner, Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wurm;

Yildirim.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verletzung des ORF-Gesetzes durch Maulkorb-Erlass“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2014 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2015 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2016 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier bitte ich jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förde­rungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, das Medienkoope­rations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden, in 2017 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Kurt Egger, Mag. Jörg Leichtfried, Mag.a Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz enthält sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sich darauf bezieht, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Kurt Egger, Mag. Jörg Leichtfried, Mag.a Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehr­heit­lich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2018 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2019 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.