14.06

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ein Volleyballteam qualifiziert sich für die Teilnahme an der Champions League. Das ist ein erfreulicher Anlass, es wird gefeiert, und wenn die Feier vorbei ist, werden die ersten Arrangements für die Reise ins Ausland zum ersten Spiel getroffen. Mit dabei sind natürlich die Spieler:innen, das Trainer:innenteam, ein Physio­the­ra­peut, eine Physiotherapeutin, ein Arzt, eine Ärztin und jene Mitarbeiter, die für die Kleidung und für die Ausrüstung zuständig sind, und diese Menschen bilden dann gemeinsam diese große Gruppe, die zum Spiel anreist.

Diese Menschen sind dann gleichzeitig gemeinsam für mehrere Tage unterwegs. Das Turnier findet statt, es gibt Zeiten, da arbeitet man, und es gibt Zeiten, da hat man Ruhe, und all das wechselt sich ab, es ist sehr intensiv. Und dann muss man sich vorstellen: All diese Menschen haben unterschiedliche Arbeitsver­hältnisse – die Trainer:innen sind beim Club angestellt, die Physiotherapeuten sind selbstständig und machen das auf Honorarbasis, Gleiches gilt für die Ärzte; dann gibt es die für die Ausrüstung Zuständigen, die sind wiederum beim Club angestellt; dann gibt es Spieler, Spielerinnen, die das hobbymäßig machen; es gibt Spieler:innen, die beim Club angestellt sind. Das sind also unterschiedlichste Varianten der Beschäftigung, und alle haben gemein, dass sie an diesem Event teilnehmen müssen.

Jetzt gelten für manche arbeitsrechtliche Regelungen – Arbeitszeit, Ruhezeit –, für andere gelten sie nicht, und trotzdem muss man schauen, dass man alles so unter einen Hut bringt, dass im Endeffekt jeder in der gegebenen Situation eine Topleistung bringen kann, damit diese Mannschaft in die nächste Runde des Bewerbs kommt.

Genau diese Situation ist es, die uns dazu veranlasst hat, dass wir hier jetzt ein Gesetz in Ausarbeitung geben wollen, das Regelungen für den Berufssport und für Menschen, die hauptberuflich im Sport tätig sind, treffen soll. Es soll dieses Gewirr, dieses Durcheinander an unterschiedlichsten Bestimmungen, seien sie sozialversicherungsrechtlich, seien sie arbeitsrechtlich, seien sie steuerrechtlich, entwirren. All das braucht gemeinsame Begriffsbestimmungen, es braucht gemeinsame Definitionen, man muss wissen: Von wem spricht man denn bei den Personen, die hauptberuflich im Sport tätig sind?, denn Sie sehen, es ist ein sehr vielfältiger Bereich.

Aus diesem Grund machen wir das, was wir uns bereits im Regierungsprogramm vorgenommen haben: Wir arbeiten ein Berufssportgesetz aus.

Ich denke, es wird uns gelingen, gute Regelungen zu treffen, damit all diese Gegebenheiten gut geregelt sind und in Zukunft für alle, die hauptberuflich im Sport tätig sind, die richtigen und vor allem rechtlich haltbaren und rechts­sicheren Gegebenheiten herrschen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.