18.06

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren die Einrichtung einer Stiftung Forum Verfassung mit enger Anbindung an den Verfassungsgerichtshof. Laut Antrag ist diese Stiftung dazu da, die Bedeutung der österreichischen Bundesverfassung und des Verfas­sungs­gerichtshofes stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und auch das Verfassungswissen zu verbessern. Durch diese Stiftung sollen auch Veranstaltungen und Führungen im VfGH durchgeführt, wissenschaftliche Arbei­ten im Zusammenhang mit der Bundesverfassung gefördert und ein Verfas­sungs­preis ausgeschrieben werden.

Grundsätzlich ist das eine gute Sache, das soll auch stattfinden, doch unserer Ansicht nach unter anderen Bedingungen. Aus zwei Gründen stimmen wir dagegen.

Der erste ist, dass für die Einrichtung der Stiftung Forum Verfassung jetzt eine Einmalzahlung von 700 000 Euro anfällt und jährlich weitere 700 000 Euro überwiesen werden sollen. Ich denke, es sind jetzt einfach nicht die Zeiten, für solch eine Werbung und eine PR-Maßnahme für eine staatliche Institution so viel Geld auszugeben, in denen gerade auch Unternehmen in der Privatwirt­schaft solche Ausgaben nun sicher hintanstellen. Ich glaube, mit Steuergeld sollte man jetzt sehr, sehr vorsichtig umgehen, und man könnte ja solche Führungen oder auch die Ausschreibung eines Verfassungspreises, so denke ich, mit gutem Willen irgendwie doch auch ehrenamtlich hinbekommen. Ich habe das auch im Gespräch mit dem Verfassungsgerichtshofpräsidenten angeregt.

Der zweite Grund, warum wir dagegenstimmen, ist: Der Verfassungsgerichtshof gehört zu unseren Höchstgerichten. Er ist ein zentrales Element des rechts­staatlichen Baugesetzes, unserer rechtsstaatlichen Kontrolle. Seine zentrale Aufgabe ist es, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, von Verordnungen und auch sonstigen Verwaltungsakten zu erkennen und diese dann auch aufzuheben. Der Schutz der Grundrechte ist ein zentrales Element. Diese bahnbrechenden Befugnisse wurden 1920 eingeführt, und die soll er ja möglichst zurückhaltend, fern der Öffentlichkeit, fern der politischen Auseinandersetzungen unabhängig und unbeeinflusst ausüben.

Da die Stiftung im Ausschuss als demokratiestärkend, als für den Schutz der Grundrechte positiv oder das Verfassungsverständnis stärkend angepriesen wurde, halte ich dem entgegen, dass man dem VfGH mit der Einrichtung dieser Stiftung eigentlich gar keinen Gefallen tut, denn er hat sie nicht notwendig. Der Verfassungsgerichtshof ist selbst eine Institution der Demokratie, er stärkt unsere Demokratie durch seine Erkenntnisse. Er stärkt die Demokratie, die Grundrechte, die Verfassung durch nachvollziehbare, als gerecht empfundene Erkenntnisse. Das ist auch die beste Werbung und PR.

Wir hoffen, dass er sich auch in künftigen, vielleicht wieder sehr übergriffigen und freiheitsbeschränkenden Zeiten bewährt und staatliche Übergriffe korrigiert. Ich glaube, das ist am besten für unsere Bundesverfassung, kommt auch am besten in der Öffentlichkeit an und wird akzeptiert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.