20.23

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseher, Zuseherinnen zu späterer Stunde! Wir setzen mit dieser Novelle im Patentrecht – und ich beginne heute mit dem Tagesordnungspunkt 18 – zwei Dinge um, nämlich einerseits das Europäische Einheitspatent und eine Verschärfung unserer schon strengen Regeln gegen Patente auf Leben.

Was ändert sich konkret? – Ich möchte, weil es eine große Novelle des Patent­rechts ist, auf die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfes auch tatsächlich eingehen. Es geht um drei Teile.

Erstens: das neue Einheitspatent. Dieses bringt – es wurde schon erklärt – für die Erfinderinnen, für die Erfinder, für die innovativen Unternehmen in unserem Land wirklich deutliche Verbesserungen. Mit diesem Einheitspatent können sie in Zukunft in einem Schritt Patentschutz in 17 europäischen Ländern erlangen. Wir schaffen damit wirklich einen einheitlichen europäischen Patentraum. Das ist eine echte Vereinfachung, die lange gefordert wurde und die nach jahrzehn­te­langer Arbeit – herzlichen Dank an die wirklich sehr motivierten, engagierten und offenbar extrem hartnäckigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Patent­amts! – mit 1. Juni 2023 als gemeinsamer Patentraum für Europa Realität wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zweite Teil dieser Novelle: Wir schließen Lücken beim Schutz der Natur vor Patentierbarkeit. Österreich ist hier seit Langem Vorreiter. Das macht sich auch in der europäischen Debatte bemerkbar. Diese Rolle wollen wir auch weiter ausbauen, und das tun wir mit dieser Novelle. Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen nicht patentiert werden. Dieser Gesetzentwurf stellt klar: Das gilt für alle Formen der konventionellen Züchtung. Pflanzen und Tiere sind unsere Natur, das ist unsere Lebensgrundlage, die muss allen zur Verfügung stehen und darf eben durch Patente nicht versperrt und der Allgemeinheit entzogen werden. Österreich schafft da sehr klare und auch sehr rechtssichere Regeln. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist wichtig für viele Menschen, für den Schutz der heimischen Bäuerinnen und Bauern, zum Schutz unserer Lebensmittelsicherheit und natürlich auch für die Artenvielfalt.

In Verbindung damit sollen in Ergänzung zu den Verpflichtungen aus dem soge­nannten Nagoyaprotokoll auch ergänzende Informationspflichten über genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen, deren örtliche Herkunft beziehungsweise Quelle für Patentanmeldende eingeführt werden.

Der dritte Teil ist ein Teil, bei dem es beim Patentrecht um Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren vor dem Patentamt geht. Das klingt jetzt alles extrem technisch. Es macht für viele Menschen, die Patente anmelden, einen deutlichen Unterschied. Wir konzentrieren die Förderung von Recherchen und Gutachten auf neue Erfindungen, soweit sie nach dem im Patentgesetz geregel­ten Verfahren durchgeführt werden. Wir lösen die Frage der Ähnlichkeitsrechte aus dem Markenanmeldeverfahren. Die Erledigung von Zurückweisungen mangels Zahlung von Verfahrensgebühren wird durch den Vorsitzenden durch­geführt, nicht mehr durch Senate – auch das führt zu einer deutlichen Beschleunigung. Auch das Erfordernis von Zweitschriften entfällt zumindest bei den Onlineeinreichungen. – Wie gesagt, es sind technische Änderungen, die aber in der Realität einen großen Unterschied machen.

Als Ausfluss dieser Novelle und für das notwendige Zusammenspiel mit dem einheitlichen europäischen Patentraum braucht es natürlich auch eine einheitliche Gerichtsbarkeit. Vor diesem Hintergrund hat sich Österreich dazu entschlossen, eine Lokalkammer des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts zu errichten. Das ist wichtig, damit auch die Rechtsdurchsetzung noch einfacher wird, nämlich vor einem einzigen Gericht. Die Errichtung der Lokalkammer trägt somit einerseits zur Stärkung des Patentschutzes für die österreichischen Erfinderinnen und Erfinder bei, aber natürlich auch zur Stärkung des Amtssitzes Wien.

Dazu gehört, dass wir das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten dieses internationalen Gerichts, des Einheitlichen Patentgerichts, auch heute hier im Nationalrat beschließen – mit den üblichen Regeln zu Immunitäten und Vorrechten –, damit nicht nur der einheitliche europäische Patentraum mit Juni 2023 beginnt, sondern auch das Einheitliche Patentgericht zeitgleich die Arbeit aufnehmen kann. (Abg. Deimek: Genau dieses Gericht wird dann die internationalen Patente durchsetzen!)

Ich darf Sie um breite Unterstützung bitten und bedanke mich schon im Voraus herzlich dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.