20.46

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, es gibt nur mehr wenige Abgeordnete, die in der Zeit dieser beiden Räte, die wir heute zusammenlegen, auch aktiv hier im Hohen Haus tätig gewesen sind. Der Herr Bundesminister wird noch aus seiner universitären Laufbahn wissen, wie denn die Genesis gewesen ist.

Ich bin relativ stolz darauf, dass im Jahr 2001 der Forschungs- und Techno­logierat mit einem Initiativantrag – ich betone das auch immer wieder – imple­mentiert worden ist. Er ist also nicht aufgrund einer Regierungsvorlage, sondern wirklich aus dem Parlament gekommen und hat eine wichtige Funktion erfüllt. Der Wissenschaftsrat war, wenn sich manche – Frau Kollegin Kuntzl war seinerzeit auch bei der Diskussion im Parlament dabei – zurückerin­nern wollen, ein Wunsch der Universitäten anlässlich der Implementierung des UG 2002, als übergeordnetes Beratungsorgan der Regierung und der Univer­sitäten selbst.

Ich glaube, beide Räte haben – deswegen haben sie auch eine solch lange Bestandsdauer von über 20 Jahren gehabt, was in dieser schnelllebigen Zeit beachtlich ist – ihre Berechtigung gehabt und haben ausgezeichnete Leistung erbracht, zumal es auch eine sehr zersplitterte Forschungs­förder­struktur, Forschungsinfrastruktur und Forschungsinstitutionenstruktur in Österreich gibt – auf viele Ministerien verteilt. Es sitzen bloß zwei Minister hier, aber eigentlich könnten vier oder fünf Minister hier sitzen und mitreden.

Es war auch bei großen Reformvorhaben, die sie ja begleitet haben, wichtig, sich auch tatsächlich mit Expertise einzudecken, die andere Sichtweisen aus den jeweiligen Gesichtspunkten heraus darlegt. Daher haben diese Räte ihre Zeit gehabt. Ich bin dankbar und froh, dass alle, die da in den letzten 20 und mehr Jahren mitgewirkt haben, hervorragende Leistungen auch für uns als Parlamen­tarier erbracht haben, aber auch für die Ministerien, für die Industrie, für die Wirtschaft und letztlich auch für die Mitarbeiter viel beigetragen haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen, die in diesen 20 und mehr Jahren in diesen Räten tätig gewesen sind, herzlich bedanken – auch bei den Geschäfts­stellenmitarbeitern, die hervorragende Entwürfe, Inspirationen, aber auch Beratungen geleistet und Österreich dorthin gebracht haben, auch im Wissen­schafts- und Forschungsbereich, wo wir heute sind. Das ist doch ganz schön beachtlich, denn ich komme noch aus einer Zeit, in der wir 0,4 Prozent und Ähnliches des BIPs in die Forschung hineingesteckt haben. Das ist doch beacht­lich gestiegen.

Alles hat aber seine Zeit, und wir, auch meine Partei, haben schon relativ zeitig erkannt, dass es Sinn macht und einen Zweck hat, nach der Implementierung des UG 2002 – die grosso modo durchaus erfolgreich gewesen ist – und nach dem Ausrollen der vielen, vielen Förderinstitutionen und auch dem Institutionen­ausbau, den wir haben, diese Räte zu reformieren, zusammenzulegen. Wir waren daher, glaube ich, bei den Ersten, die vor ungefähr acht Jahren schon massiv daran gedacht haben und Anträge eingebracht haben, da Zusammenlegungen anzudenken, da eben die Zeit das auch verlangt. Wir haben das im Regierungs­programm der letzten Regierung gehabt, es wurde nicht umgesetzt. Jetzt wird das gemacht, ich bin dankbar dafür.

Man kann natürlich über die Form, wie alles zustande kommt und in welcher Form man Institutionen implementiert, geteilter Meinung sein. Das war ich damals schon. Ich kenne das aus der Opposition und aus der Regierungszeit mit großen Diskussionen. Ich glaube, in diesem Punkt ist es im Großen und Ganzen sekundär, ob jetzt ein Aufsichtsrat und ein Gremium von dort und da beschickt werden. Ich glaube, wichtig ist, dass man eine einheitliche Institution schafft und diese möglichst mit einer breiten politischen Rückendeckung auch hier im Parlament versorgt, damit man die Tätigkeit gut aufnehmen kann.

Deswegen werden wir dieser Vorlage zustimmen, weil wir auch daran glauben, dass es auf der einen Seite eine wesentliche Verbesserung für den tertiären Bildungsbereich sein kann, aber auch maßgeblich für die Forschung und Technologieentwicklung in unserem Land ist, um auch die nächsten Innova­tionen gut zu begleiten. – Das vorweg.

Wir bringen aber einen Abänderungsantrag ein, denn es ist jetzt natürlich fast wieder großkoalitionär zugegangen, und ein Punkt, den wir früher an sich nicht in dieser Form so verankert gehabt hatten, der uns bei all diesen Dingen stört – wir sind nach der letzten Universitätsratsbeschickung gebrannte Kinder –, ist, dass die gesetzlichen Interessenvertreter, deren Funktionäre und Mitarbeiter in unserem Land, in unserer Republik schon wieder überbordenden Einfluss bekommen. Das halten wir nicht für sinnvoll.

Es gibt auf der einen Seite Unvereinbarkeitsbestimmungen mit politischen Funktionen, die wir für sinnvoll erachten, und daher wollen wir auch, dass wir da eine Schranke setzen. Die gesetzlichen Interessenvertreter haben schon im Gesetz mitgegeben, dass sie Lobbyisten sind und ohnehin ständig in den Minis­terien den Fuß in der Türe haben. Wir brauchen sie nicht auch noch in den Beratungsgremien, daher stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kollegen und Kolleginnen

Der oben bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 § 4 Abs. 4 wird folgende neue Z 6 angeführt:

„6. Mitarbeiter und Funktionäre einer gesetzlichen Interessenvertretung.“

*****

Damit wäre sichergestellt, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen, Kam­mern – wenn man das im weitesten Sinne so verstehen möchte–, nicht überbordenden Einfluss in unserem Land bekommen. Ich glaube, dass das gut und sinnvoll ist, da ich nach wie vor unabdingbar die Meinung vertrete, dass sich Innovation und Kammerfunktionärstätigkeit per se ausschließen. Wir hätten dies gerne verankert und werben um breite Zustimmung zum Zusatz­antrag. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

zu Top 19), Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1927 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein FWIT-Rat-Gesetz erlassen wird und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das For­schungs­organisationsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das FTE-National­stif­tungsgesetz sowie das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (FWIT-Rat-Errichtungsgesetz – FREG) (1997 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1.         In Artikel 1 § 4 Abs. 4 wird folgende neue Z 6 angefügt:

 „6. Mitarbeiter und Funktionäre einer gesetzlichen Interessenvertretung.“

Begründung

Es besteht ein berechtigter Zweifel an der Entsendungsmöglichkeit von Mitarbeitern und Funktionären einer gesetzlichen Interessenvertretung in die Ratsversammlung des neu zu errichtenden Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat („FWIT Rat“). Aus diesem Grund soll dies - wie auch für Funktionäre politischer Parteien – gesetzlich ausgeschlossen werden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.