22.53

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, ich freue mich sehr darüber, dass es auch im Rechnungshofausschuss eine wirklich intensive Debatte zu den Berichten des Rechnungshofes gab.

Die Berichte des Rechnungshofes haben sich auf die Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheeres bezogen. Erlauben Sie mir, im Zuge dieses ersten Blocks zunächst einmal auf die Prüfung des Rechnungshofes betreffend die Beschaffungsplanung des österreichischen Bundesheeres einzugehen.

Auch wenn die Dinge sich jetzt drehen und wenn man versucht, hier mehr zu investieren, so denke ich doch, dass die Prüfung für die Vorgangsweise des österreichischen Bundesheeres in den nächsten Jahren von grundsätzlicher Bedeutung ist, nämlich wenn Investitionsentscheidungen auf Basis von neuen strategischen Ausrichtungen in Österreich anstehen.

Die Prüfung bezog sich auf die Jahre 2013 bis 2020, und Ziel dieser Prüfung war die Darstellung der strategischen Zielsetzungen zur Planung, deren Umsetzung, die Beurteilung von Investitionsentscheidungen in Zeiten knapper Finanzmittel und die Analyse der prozessweiten Auswirkungen der Investitionsentschei­dun­gen auf die Einsatzbereitschaft.

Wir haben den Bericht im November 2022 vorgelegt. Grundsätzlich haben die strategischen Grundprinzipien ja Einfluss auf die Beschaffungsplanung, und wir haben in unserem Bericht festgestellt, dass die Beschaffungsplanung des öster­reichischen Bundesheeres mangelhaft war.

Was die strategischen Vorgaben anlangt, so haben Sie heute schon darüber gesprochen, dass diese auf der österreichischen Sicherheitsstrategie basieren. Unsere zentrale Empfehlung war, diese zu überarbeiten, denn sie stammte ja aus dem Jahr 2013. Das Ministerium selbst hat Ende 2017 und 2020 den Bedarf der Neuausrichtung festgelegt. Vor drei Wochen hat der Ministerrat die Weiter­ent­wicklung beschlossen, und Sie selbst haben das heute auch in einer Entschließung noch einmal festgemacht.

Dazu kommt die Teilstrategie Verteidigungspolitik. Auch diesbezüglich, haben wir gesagt, ist eine Überarbeitung notwendig, sodass man diese Teilstrategie regelmäßig im Zusammenhang mit Reformprozessen überprüft.

Was die militärischen Planungsdokumente betrifft, geht es zum Beispiel um das Streitkräfteprofil, das jetzt verstärkt in Richtung Inlandsaufgaben geht, sodass dann auch Gleichzeitigkeitsbedarfe zu berücksichtigen sind. Wir haben aber festgestellt, dass den militärstrategischen Planungen keine konkreten budge­tä­ren Vorgaben zugrunde lagen, und wir empfehlen, bereits im Rahmen der Definition des Streitkräfteprofils langfristige budgetäre Notwendigkeiten zu identifizieren.

Betreffend die Umsetzungspläne haben wir zu den jährlichen Realisierungs­programmen festgehalten, dass sie zur mehrjährigen Steuerung nicht geeignet waren, und wir haben auch die Empfehlung abgegeben, dass es einen Moni­toringprozess zwischen den geplanten Beschaffungsvorhaben und der tatsäch­lichen Umsetzung geben muss. Es ist sicherzustellen, dass künftig eine Ableitung der durchgeführten Beschaffungen aus den Realisierungs- und Pla­nungszielen über alle Entwicklungslinien nachvollziehbar möglich ist.

Ja, durch die Investitionen gab es einen Budgetbedarf, eine Investitionslücke, die das Risiko in sich barg, dass sie sich negativ auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres auswirkt, und auch die Sonderpakete, die es in den Jahren 2016 bis 2021 gab, konnten diese Lücke nicht schließen.

Das Controlling des Mitteleinsatzes fehlte, und wir empfehlen, immer wenn es Sonderpakete gibt, auch ganz konkret und nachvollziehbar festzulegen, wofür die Beschaffungen gemacht werden.

Das Resümee lautet: Es fehlte uns ein aktueller und vollständiger Überblick über den notwendigen Investitionsbedarf für Fähigkeitenerhalt und Fähigkeitenent­wicklung, und eine Steuerung dahin gehend, in welchen Bereichen Handlungs­bedarf bestand, war nicht möglich. Das Controlling ließ keine Rückschlüsse auf die inhaltliche Umsetzung zu und damit war wegen der Mängel auch eine gesamthafte Aussage über die Auswirkungen der Beschaffungen nicht möglich.

Was das Pionierbataillon 3 betrifft, so haben wir auch dort Mängel hinsichtlich Pionierkampfunterstützung, Pionierunterstützung und im Bereich der Mobilität festgestellt. Wir sehen es positiv, dass das Ministerium bereit ist, diesbezüglich auf die Empfehlungen einzugehen und konkrete Verbesserun­gen durch­zuführen.

Was die Kooperationen mit Vereinen betrifft, so haben Sie schon ausgeführt, dass es eine Evaluierung gab. Ja, die Evaluierung des Ministeriums gab es und es gab einen Kriterienkatalog, aber für uns ist es auch wichtig, dass die Frage nach dem Bedarf gestellt wird und dass die Frage nach der Wirkung der Koope­ratio­nen gestellt wird. Schließlich und endlich sind auch Pauschalentgelte unserer Meinung nach nicht geeignet, um Leistungen dezidiert auf die Angemessenheit des Entgelts abzurechnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

22.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seemayer. – Bitte.