23.08

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich wieder auf den Bericht des Rechnungshofes zur Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vereinen und Organisationen. Das ist an sich ein sehr heikles Thema, denn grundsätzlich soll das Bundesheer ja stark mit der Zivilgesellschaft vernetzt sein, offen sein, transparent sein und auch der Wille zur umfassenden Landesverteidigung soll von der gesamten Gesellschaft getragen sein. Andererseits muss man aber sehr oft genau dort, wo sich Waffen, Munition, Sprengmittel stapeln, nicht lange nach Rechtsextremismus suchen.

Eine wehrhafte Demokratie muss daher sehr wachsam sein, sodass es da nicht zu organisierten Strukturen kommt oder dass das Bundesheer unfreiwillig gar zum Förderer rechtsextremer Umtriebe wird. Ich darf nur an den Vorfall am Flughafen im Jahr 2017 erinnern.

Grundlage des Berichtes sind die Erkenntnisse des Ibiza-Untersuchungs­aus­schusses, in dem bekannt wurde, dass ein der FPÖ nahestehender Verein Geldmittel vom Bundesministerium für Landesverteidigung erhalten hatte. 2017 bis 2020 hat das Ministerium insgesamt 3,82 Millionen Euro an außeruni­ver­sitäre Vereine überwiesen. Interessant ist für uns, zu wissen, für welche Leistungen und welches Know-how diese Geldmittel zur Verfügung gestanden sind.

Das war laut Rechnungshofbericht nicht ausreichend dokumentiert. Es werden zum Teil auch Jahr für Jahr sechsstellige Pauschalbeträge überwiesen, deutlich überhöht, ohne dass festgehalten wird, welche Mehrdienstleis­tungen da erbracht worden sind. (Zwischenruf des Abg. Reifenberger.)

Das ist aus unserer Sicht unbefriedigend, und daher braucht es aus Sicht der SPÖ endlich ein Gesamtkonzept des Bundesheeres für die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Vereinen und sicherheitspolitischen Organisationen. Wir fordern daher die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofberichtes, von den Pauschalbeträgen abzugehen und klar definierte Leistungen unter gleichzeitiger Festlegung von Höchstentgelten zu vereinbaren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.10