23.58

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung noch verfolgen! Uns allen ist der Terroranschlag von vor rund zweieinhalb Jahren noch in trauriger Erinnerung, und wir erinnern uns auch, dass unsere Exekutive an diesem Abend eine ganz herausragende Leistung erbracht hat, weil es in sehr, sehr kurzer Zeit gelungen ist, den Täter auszuschalten.

Allerdings hat es Umstände im Vorfeld dieses Terroranschlages gegeben, die dann mehrfach Gegenstand von Untersuchungen waren, einerseits behör­denintern, aber auch durch eine externe Untersuchungskommission – Stichwort: Zerbes-Kommission. Auch die Volksanwaltschaft hat nun einen Sonderbericht zu diesem Terroranschlag vorgelegt.

Zu den Kritikpunkten, die die Volksanwaltschaft ins Treffen führt: Zum einen wurde eine mangelnde Unterstützung durch das Innenministerium kritisiert, zum anderen, dass auf den Munitionskauf nicht zeitgerecht und angemessen reagiert worden wäre, und auch, dass die Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft verletzt worden ist.

Ich darf hier auch die Stellungnahme des Ministeriums zur Kenntnis bringen, weil das Bundesministerium für Inneres vor Veröffentlichung dieses Sonderberichtes keine Möglichkeit mehr hatte, hier Stellung zu nehmen.

Was die Unterstützungspflicht anbelangt, so ist auszuführen, dass da das Bundesministerium zu einer anderen Ansicht gelangt ist – und zwar aus einer nach meiner Sicht zumindest vertretbaren Rechtsansicht; da ist es darum gegangen, ob das eine Angelegenheit der Justiz und damit der Prüfung der Volksanwaltschaft entzogen ist oder nicht –, dass das anders beurteilt wurde, als es die Volksanwaltschaft getan hat. Die Grundlage für die Beurteilung des Ministeriums war die in der Literatur zur Zuständigkeit vertretene Rechtsansicht.

Was den Munitionskauf anbelangt, war es so, dass das Ministerium ausführt, dass nach der Identifizierung des Täters umgehend eine entsprechende Risikobewertung erfolgte, sich die Ereignisse dann aber überschlagen haben, sodass es zu keiner Gefährderansprache, die schon vorgesehen war, mehr gekommen ist. (Abg. Krisper: Monatelang!)

Die Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft betreffend war es so, dass da nach Meinung des Ministeriums kein berichtspflichtiger Vorgang vorgelegen wäre, weil es nach Ansicht des Ministeriums eine noch zu dünne Sachverhaltsfeststellung gegeben hat.

Die Empfehlungen der Volksanwaltshaft werden allerdings natürlich sehr ernst genommen. Es wurde ihnen auch bereits Rechnung getragen, weil mit der Errichtung der DSN der Informationsaustausch mit den  LVTs verbessert wurde und durch Einrichtung eines gemeinsamen Informations- und Lagezentrums im Verfassungsschutz gewährleistet ist, dass relevante Informationen rasch bearbeitet und bewertet werden. Ebenso wurden umfangreiche Aus- und Fortbildungskonzepte weiterentwickelt, um die Handlungssicherheit bei den Bediensteten im Verfassungsschutz zu verfestigen.

Weiters wurde dieser Sonderbericht zum Anlass genommen, um neuerlich eine disziplinarrechtliche Prüfung, die schon mehrfach erfolgt ist, hinsichtlich eines allfälligen vorwerfbaren Fehlverhaltens einzelner Bediensteter durchzuführen. Das konnte bisher nicht festgestellt werden.

In diesem Sinne: Wir werden diesem Bericht zustimmen. Seitens des Ministeriums wird den Anregungen Rechnung getragen werden. Ich bitte hier um Kenntnisnahme dieses Berichtes. (Beifall bei der ÖVP.)

0.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.