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Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Die Herren Volksanwälte! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir besprechen hier den Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Terroranschlag am Allerseelentag des Jahres 2020, der ja auch insofern eine Zäsur in Österreich war, als gezeigt wurde, dass der islamistische Terrorismus auch in unserem Land angekommen ist.

Diese Sonderprüfung wurde von der Volksanwaltschaft auch aufgrund der Berichterstattungen über eklatante Behördenversagen amtswegig eingeleitet. Wir alle kennen ja schon den Zerbes-Bericht, diesen haben wir intensiv diskutiert. Der Zerbes-Bericht hat bereits eklatante Schwächen und Fehler in den entsprechenden Behörden, vor allem im Bereich des damaligen BVT, festgestellt.

Jetzt haben wir diesen Sonderbericht der Volksanwaltshaft, der sich dem auch im Detail widmet und insbesondere auch die Rolle des LVT Wien beleuchtet, meine Damen und Herren. Und was ist das? – Wieder eine Bestätigung, dass es ein Totalversagen der Behörden war.

Um das Ganze abzukürzen: Der spätere Attentäter war bereits aufgrund des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Haft. Er war bedingt haftfrei, hat dann am 21. Juli 2020 versucht, in der Slowakei illegal Munition für einen AK-47-, sprich Kalaschnikow-Nachbau zu beschaffen. Das ist gescheitert. Der Waffenhändler hat die slowakischen Behörden informiert. Bereits am 27. Juli gab es einen Bericht von Europol Slowakei an das BVT.

Das BVT hat interessanterweise erst am 25. August, also über einen Monat später, eine Meldung an das LVT gemacht. Das LVT wiederum hat am nächsten Tag dem BVT zurückgemeldet, dass die Person auf dem Foto der Gesuchte ist. Es war also sehr, sehr vieles bekannt. Es war das Kennzeichen des Autos seines Freundes bekannt, das auf dessen Mutter angemeldet war. Es gab zahlreiche Indizien. Wie gesagt: Spätestens nach mehreren Urgenzen und allerspätestens am 16. Oktober ist dem BVT die zweifelsfreie Identität des späteren Attentäters übermittelt worden.

Was hat das BVT nach diesem 16. Oktober gemacht? – Gar nichts. Es hat keinen Bericht an die Staatsanwaltschaft gegeben. Dass die Staatsanwaltschaft gar nichts getan hätte, glaubt ja wohl niemand in diesem Land, wenn der auf Bewäh­rung draußen war, in seiner Zeit der Haftentlassungen auch in Wien Islamis­tentreffen organisiert und besucht hat und in radikalen Moscheen war – alles unter den Augen des Verfassungsschutzes.

In den Schlussfolgerungen kommt die Volksanwaltshaft dann zu dem Punkt, dass ausgeführt wurde, dass aufgrund der vorherrschenden juristischen Ansichten – für einen juristischen Laien und für die meisten Bürger in Österreich schwer nachvollziehbar – die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Bediensteten des LVT eingestellt wurden. Gegen die Bediensteten des BVT hat es offenbar nie strafrechtliche Ermittlungen gegeben.

Die Volksanwaltschaft empfiehlt angesichts der Bedeutung der vorliegenden Angelegenheit abschließend aber auch dem Herrn Bundesminister für Inneres, eine lückenlose zumindest disziplinarrechtliche Aufklärung der Gründe für die nicht rechtzeitig erfolgte Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft vorzunehmen.

Abschließend, meine Damen und Herren: Wir wissen, dass es auch eine politische Verantwortung für diesen Terroranschlag gibt, bei dem Menschen gestorben sind. Diese politische Verantwortung trägt Karl Nehammer, der damals Innenminister war. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist passiert? – Anstatt sich zu entschuldigen, seine Verantwortung wahrzunehmen und zurückzutreten, ist er jetzt Bundeskanzler dieser Republik Österreich. Das sagt viel über den Zustand dieses Landes. Das sagt viel über das fehlende Problembewusstsein der gesamten ÖVP, der korrupten ÖVP, möchte ich hinzufügen. Das sind die Zustände in diesem Land, die der Wähler spätestens bei der nächsten Nationalratswahl korrigieren wird. (Beifall bei der FPÖ.)

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Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter David Stögmüller zu Wort. – Bitte.