0.42

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu später Stunde! Ich kann sehr viel von dem, was Kollege Lausch gesagt hat, teilen, aber einem muss ich sehr deutlich widersprechen, und das widerspricht sich auch in sich, denn natürlich ist eine Herabsetzung der Strafmündigkeit kein Weg, um Jugendliche besser auf den rechten Weg zurückzubringen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.) Zu sagen, die Herabsetzung der Strafmündigkeit würde die Jugendlichen aus dem Gefängnis bringen, ist an sich schon einmal ein bisschen paradox.

Womit Kollege Lausch aber recht hat und was ich auch unterschreiben kann, ist: Es ist natürlich wichtig, dass Jugendliche, die straffällig geworden sind, möglichst wenig Zeit in Haft verbringen, und dass der Strafvollzug vielmehr dafür sorgt, dass die Jugendlichen möglichst viel von dem nachholen, was in der Vergangen­heit versäumt wurde und was sie dann dorthin gebracht hat, wo sie jetzt sind. Natürlich ist es wichtig, dass Jugendliche in dieser Zeit zum Beispiel auch eine Berufsausbildung machen können. Das ist meistens aber nicht möglich, wenn sie in Haft sind, weil ja – und das ist natürlich ein Vorteil des Jugendstrafvollzugs – die Haftzeiten, die Zeiten, die die Jugendlichen in Haft verbringen, gar nicht so lang sind, wie eine Ausbildung dauert.

Das heißt, wenn Jugendliche dort eine Ausbildung beginnen, dann ist das – auch das ist richtig – sehr teuer. Es ist sehr teuer, Ausbildner in die Haftanstalten zu bringen, und es ist auch sehr mühsam, die entsprechende Ausstattung von Lehrwerkstätten dort zu erhalten. Das heißt, es wäre natürlich sehr viel besser, wenn die Jugendlichen extern eine Ausbildung beginnen könnten, diese dort dann auch fortsetzen, wenn sie aus der Haft entlassen werden, und dadurch, dass sie diese Umgebung, die Menschen, mit denen sie dann zusammenarbeiten, schon während der Zeit der Strafverbüßung kennengelernt haben, könnte auch gleich die Resozialisation nach dem Verbüßen der Haft viel besser weitergeführt werden. Das wäre zum Beispiel eines der Themen, die man jetzt wird angehen müssen, weil es gerade für die Jugendlichen notwendig ist, eine Berufsausbil­dung beginnen und auch abschließen zu können, um dann in ein geregeltes, geord­netes Leben zurückzufinden.

Gleichzeitig ist es natürlich ein Problem, dass verhältnismäßig wenige Jugend­liche in Haft sind – was grundsätzlich gut ist, es spricht natürlich auch für die Gesellschaft, dass so wenige Jugendliche in Haft sind. Umgekehrt macht es aber die Situation schwierig, für die Jugendlichen dort, wo sie jeweils die Haft verbüßen, die entsprechende Trennung von den erwachsenen Strafgefangenen zu managen. Auch deshalb ist es eine gute Lösung, zu versuchen, andere Wege zu finden als die Strafverbüßung in Haft.

Von daher vielen, vielen Dank für diese tolle Arbeit und danke auch dafür, dass Sie jetzt schon zugesagt haben, weiter an diesem Thema dranzubleiben! Es ist tatsächlich ein sehr, sehr wichtiges Thema, an dem wir viel gemeinsam arbeiten müssen, aber es ist eine Arbeit, die sich nicht nur für die Jugendlichen, die konkret dort sind, sondern für die gesamte Gesellschaft wirklich bezahlt macht. Vielen Dank dafür! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Diesner-Wais.)

0.46

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.