12.58

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und hier auf der Galerie! Ich darf im Namen meines Kollegen Karl Schmidhofer die ÖVP-Gruppe aus dem Bezirk Murau mit der Landtagspräsidentin aus der Steiermark Manuela Khom recht herzlich begrüßen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Ja, ich möchte mich auch recht herzlich bei den Initiatoren des Volksbegehrens bedanken. Über 500 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterschrieben. Das ist ein großer Erfolg und das freut mich persönlich sehr. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe 25 Jahre in einer Bank gearbeitet, 17 Jahre davon in einer kleinen Bankstelle, und ich weiß, wie wichtig den Menschen Bargeld ist, wie wichtig es ihnen ist, die Freiheit zu haben, über ihr Geld verfügen zu können, wie wichtig es ist, Geld abzuheben oder mit Karte zu bezahlen, je nach Belieben des Konsumenten. Und Sie können mir glauben, nichts ist so privat für einen Menschen wie die Gesundheit und die eigenen Finanzen.

Bargeld ist nicht nur wichtig für die finanzielle Inklusion – besonders für Ältere und sozial schwächere Bevölkerungsgruppen –, sondern auch für die jüngere Generation. Sie sollte den Umgang mit Bargeld erlernen und ein Gespür für den Wert und die Verantwortung im Umgang mit Geld entwickeln. Ich durfte in meiner langjährigen Banktätigkeit – und das macht mich auch ein klein wenig stolz – viele Menschen auf dem Weg in ihre finanzielle Unabhängigkeit begleiten und beraten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Speziell an Herrn Kollegen Krainer und Herrn Kollegen Fuchs: In Österreich gibt es keine Pläne zur Einschränkung von Bargeld und auch auf EU-Ebene steht die Abschaffung keinesfalls zur Diskussion. Auch im Regierungsprogramm ist das Bekenntnis zum Erhalt des Bargeldes im Rahmen der geltenden Geldwäschebestimmungen enthalten. Außerdem besagt das Nationalbankgesetz klar, dass auf Euro lautende Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind und grundsätzlich uneingeschränkt angenommen werden müssen. Es gibt natürlich Ausnahmen für den Schutz vor Missbrauch wie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, der Abwehr von Geldwäsche oder bei der Terrorismusbekämpfung.

Wenn Sie beispielsweise in ein Geschäft gehen und Waren oder Dienstleistungen kaufen, kann der Händler Ihre Zahlung in bar nicht ablehnen, solange Sie mit einem gültigen Eurogeldschein bezahlen. (Abg. Wurm: Das ist falsch!) Diese Annahmeverpflichtung gilt in der Regel für den alltäglichen Handel. (Abg. Wurm: Das ist falsch, Frau Kollegin! Sie sollten nicht Unwahrheiten wiederholen!) – Das ist nicht falsch, Herr Kollege Wurm.

Was diese Annahmeverpflichtung noch gewährleistet, sind finanzielle Freiheit und Flexibilität, insbesondere für diejenigen, die keine Kreditkarten oder digitale Zahlungsmöglichkeiten verwenden möchten oder können.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die Verwendung von Bargeld in Österreich sehr gut abgesichert ist, keine Mängel in der Bargeldversorgung zu erkennen sind und auch keine Pläne zur Einschränkung von Bargeld existieren. Das bedeutet Privatsphäre und finanzielle Unabhängigkeit, welche nicht nur meinen Kunden in der Bank und mir, sondern sehr, sehr vielen Menschen sehr, sehr wichtig waren und auch in Zukunft immer wichtig sein werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

13.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte schön.