13.17

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Dinge, die wir im Parlament öffentlich, laut und oft diskutieren, sind meist nicht das Problem, es sind meist die Dinge, die wir nicht diskutieren. Bargeld ist in Österreich sehr wichtig, 80 Prozent der Österreicher, Österreicherinnen zahlen mit Bargeld. Den Österreicherinnen und Österreichern ist es wichtig und der Politik ist Bargeld wichtig. Deswegen wird Bargeld erhalten bleiben, und das ist auch gut so.

Dieses Volksbegehren mit einer halben Million Unterschriften, die es gegeben hat, hat gezeigt, dass Bargeld erhalten bleiben soll. Natürlich soll Bargeld erhalten bleiben, aber als Konsument, als Konsumentin möchte ich die Wahlfreiheit haben. Ich möchte als erwachsener Mensch die Möglichkeit haben, zu entscheiden: Zahle ich mit einer Karte oder zahle ich mit einer 2-Euro-Münze?

Aufgrund der Diskussion heute zeigt sich, dass uns das Thema wichtig ist und dass wir natürlich genau darauf schauen müssen. Ja, es gibt einige ausreißende Beispiele von Lebensmittelversorgern, die tatsächlich ablehnen, dass man mit Bargeld bezahlt. Es gibt bereits Lokale, die sagen, man kann nicht mit Bargeld bezahlen. Und was ist uns so wichtig in der Demokratie? – Dass wir eine Wahlfreiheit haben und diese Wahlfreiheit nicht populistisch verwendet wird, um zu sagen, wir haben diese Wahlfreiheit nicht.

Wenn ich mir den Antrag des Kollegen Wurm anschaue, dann muss ich sagen, er ist teilweise spannend, aber teilweise geht es in eine Richtung, dass ich sage, das ist komplett sinnlos – ja, komplett sinnlos! (Abg. Wurm: Was genau? Was genau, Frau Kollegin? Was ist sinnlos? Was genau?) Wenn es ein Nationalbankgesetz gibt, wenn es ein Scheidemünzengesetz gibt, wenn es ein bürgerliches Gesetzbuch gibt, wenn es Konsumentenschutzbestimmungen gibt: All diese Bestimmungen sorgen dafür, dass es einen einwandfreien Zahlungsverkehr gibt, und man hat die Wahlmöglichkeit zwischen diesen beiden Dingen.

Allerdings – und da bin ich schon bei Ihnen, Herr Kollege –: Es gibt vulnerable Gruppen, die diese Entscheidungsmöglichkeit nicht haben, und da müssen wir natürlich schon genau hinschauen. Ich kann einem sechsjährigen Kind kein Eisgeld in Form einer Bankomatkarte geben (Abg. Wurm: Wir müssen nicht hinschauen, wir müssen Gesetze machen, nicht hinschauen, Frau Kollegin!), und ich kann jemandem, der schutzbefohlen ist, nicht die Möglichkeit geben, einen größeren Betrag mit einer Kreditkarte zu bezahlen, das ist vollkommen richtig.

Es hat ein Hearing gegeben, und wir haben uns bei dem Hearing auf viele wichtige Punkte verständigt, und diese Punkte gelten für uns alle. Aber eine Einzelmaßnahme herauszugreifen und zu sagen, das schreiben wir jetzt in die Verfassung hinein, eine Annahmeverpflichtung mit einem Kontrahierungszwang zu verwechseln und es in einer Art und Weise darzustellen, als wäre nur die FPÖ der Bargelderhalter, das ist schlichtweg falsch. (Abg. Wurm: Ist aber so! Ist so!) Wir alle sind für Bargeld. Wir alle sind für Bargeld. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Höfinger: Das ist ja so übertrieben! Das ist ja lächerlich! – Abg. Amesbauer: Das Volksbegehren ist „lächerlich“?!) – Genau, das Ganze ist übertrieben, aber Bargeld soll uns nach wie vor beschäftigen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Krainer.)

13.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Franz Leonhard Eßl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.