15.32.29

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zuerst zur grundsätzlichen Fragestellung kommen, nämlich ob unter dieser Bundesregierung Anfragebeantwortungen ihren Namen eigentlich verdienen. Ich glaube, sehr oft leider nicht.

Wir als Oppositionsparteien erhalten zu oft – gerade aus dem Innenministerium, aber auch von anderen Ministerinnen und Ministern – nicht die Antworten, die uns nach dem Interpellationsrecht zustehen. Leider haben wir in Österreich kein Rechtsmittel dagegen, wie zum Beispiel die deutschen Kolleginnen und Kollegen. Es wäre an der Zeit, auch uns Abgeordneten in Österreich Rechtsschutz zu geben und einen Rechtsweg zu eröffnen, zum Beispiel an den Verfassungsgerichtshof. Da mahnen wir Reformen ein!

Zum Inhalt: In diesem Fall, den wir heute besprechen, sollten wir anscheinend nur erfahren, was für die ÖVP opportun ist. Wir kennen aber schon auch andere Fälle, bei denen wir gar nicht hätten erfahren sollen, was die ÖVP so abgefragt hat, nämlich Dinge mit dem Ergebnis, dass laut Befragten Sebastian Kurz ein Delfin und Hans Peter Doskozil ein Wildschwein ist. Das Schlimme ist aber nicht, dass die ÖVP solche Umfragen macht, sondern dass sie dafür den Staat missbraucht: dass sie nämlich, obwohl wir in einem Land leben, das über eine der höchsten Parteienförderungen verfügt – das heißt, die ÖVP hätte wahrlich genug Geld –, das Ministerium dafür heranzieht, um über vermeintliche Studien diese Umfragen durch die Steuern und die Steuerzahler, durch Sie, bezahlen zu lassen. Noch skrupelloser ist, dass diese Studien nicht nur sehr oft nur Meinungsumfragen sind, sondern sogar frisierte oder – wie im heutigen Fall – welche, bei denen da und dort etwas abgeschnipselt wurde. Daran lässt man noch dazu ab und zu eine Parteifreundin mitverdienen, Stichwort Karmasin.

Gott sei Dank kommt es in diesem Land langsam – und hoffentlich immer öfter, wenn so etwas ansteht – zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wo bleiben aber die politischen Konsequenzen?

Man hat in diesem Fall den Leiter der Öffentlichkeitsabteilung im Finanzministerium entlassen, ansonsten macht man aber weiter wie bisher. Die eigentliche Konsequenz aus den Ermittlungen unserer Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und den Erkenntnissen aus einer internen Revision des Finanzministeriums hätte aber vollkommene Transparenz sein müssen. Das ist das beste Mittel gegen Korruption.

Und ja, Frau Kollegin Tomaselli, es gab da eine Verbesserung, auch aufgrund des Drucks von uns NEOS und von der SPÖ. Seit Jänner dieses Jahres gilt für Ministerien die Pflicht zur Veröffentlichung von Umfragen, Studien – wenn es nicht wieder einmal dasselbe ist – und Gutachten. Das kann aber nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein. Das reicht nicht. Es braucht klagbare Ansprüche auf Informationen, weil staatliche Stellen der Veröffentlichungspflicht noch immer nicht nachkommen, und wir da, wie Sie von mir auch gehört haben, sehr oft in den Anfragebeantwortungen die Antworten, gerade wenn es heikel wird, nicht bekommen. Daher fordern wir als NEOS weiterhin ein Informationsfreiheitsgesetz. ÖVP und Grüne: Wo bleibt das versprochene Informationsfreiheitsgesetz? (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer.)

15.35