Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 10 bis 13, zu denen gleich Abstimmungen erfolgen werden.

Da die vorliegenden Gesetzentwürfe bereits in zweiter Lesung angenommen wurden, kommen wir sogleich zu den dritten Lesungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur dritten Lesung über den Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2020 der Beilagen.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Abstimmung zur dritten Lesung über den Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2021 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen, und damit stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Wer ist für diesen Entwurf in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Dritte Lesung über den Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2022 der Beilagen.

Auch dieser Gesetzentwurf enthält Änderungen des Geschäftsordnungsgesetzes, und ich stelle im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte um Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Dritte Lesung über den Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2023 der Beilagen.

Wer stimmt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.