14.55

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das war wieder einmal ein Auftritt eines SPÖ-Politikers, die Themen setzen, die gar nicht auf der Tagesordnung stehen, und zu Themen andere Punkte vorbringen. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt grammatikalisch nicht richtig!) Es ist teilweise wirklich beschämend, dass Sie das Rederecht hier immer wieder so missbrauchen, um dem aktuellen Tagesordnungspunkt völlig fremde Argumentationen vorzutragen, nur weil es Ihre Parteiideologie verlangt – wirklich schade. (Abg. Matznetter: ... die Menschen! ... Teuerung ...!)

Auch das Schauspiel gestern: Dass Sie, liebe SPÖ, mit Ihrer Sperrminorität verhindern, dass das Energieeffizienzgesetz in Kraft treten kann, ist wirklich, wirklich betrüblich. (Abg. Matznetter: Mietendeckel, Energie ...!) Das ist wirklich schade. Es gibt so viele Menschen in Österreich, die sich einen effektiven Klimaschutz erwarten. Sie setzen aus Ihrer parteipolitischen Logik heraus diesen Punkt.

Das gleiche Spiel auch vorhin bei der Pflegelehre: Da haben Sie einen Antrag wegen der Teuerung eingebracht und gegen die Pflegelehre gestimmt. (Abg. Schroll: Wir wollen soziale Gerechtigkeit!) Jetzt wiederum hat Herr Matznetter hier dem Thema völlig fremde Punkte vorgetragen – nun, es soll so sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Weil du jetzt beim Thema bist! Jetzt hast du 2 Minuten Themenverfehlung! – Abg. Matznetter: Brauchst nur zuhören!)

Ich möchte auch im Sinne der Zuhörerinnen und Zuhörer erklären: Dieses Thema ist etwas sperrig, es betrifft die Umsetzung einer EU-Verordnung. Zweifelsohne, die Digitalisierung können wir nicht aufhalten, Herr Matznetter. Die Digital­isie­rung hat in all unseren Lebensbereichen Platz gegriffen. Ich persönlich erinnere mich zurück – da waren viele der jungen Menschen noch gar nicht auf der Welt –, als ich das erste Mal ein eigenes Handy in der Hand gehabt habe. Das war im Jahr 1997, als die Digitalisierung mit dem Mobiltelefon auch in der Telefonie Platz gegriffen hat. Es hat sich dann schnell zu Smart­phones weiter­ent­wickelt.

Heute haben wir in allen Bereichen Digitalisierung, die wir oft gar nicht oder kaum mehr wegdenken können. Aktuell diskutieren wir zum Beispiel über die KI, also die künstliche Intelligenz. Heute in der Früh habe ich den Bildungs­minister im Frühjournal darüber reden gehört, wie wir in Zukunft mit der künst­lichen Intelligenz im Bereich des Unterrichts umgehen.

Auch in der Finanzwelt hat sich natürlich die Digitalisierung breitgemacht. Einige Stichworte wurden schon genannt: Bitcoin, Kryptowährungen, Block­chain. Das sind Begriffe, die heute nicht mehr aus der Finanzwelt wegzu­denken sind.

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um neue Regelungen für die digitale Finanzwelt. Vor etwa einem Jahr hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen, und zwar über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Techno­logie basierende Marktinfrastrukturen – das muss ich vorlesen, weil es ein sehr zungenbrecherischer Begriff ist. Diese Verordnung soll ermöglichen, die Marktinfrastrukturen auf dieser neuen technologischen Basis einfach besser zu kontrollieren.

Was ist eigentlich diese Distributed-Ledger-Technologie? – Ein distributed ledger – wörtlich übersetzt ein verteiltes Kontobuch – ist ein öffentliches, dezentral geführtes Kontobuch. Diese Technik kann im Zahlungs- und Geschäfts­verkehr eingesetzt werden, Transaktionen können direkt von Nutzer zu Nutzer erfolgen. Sie werden in dieser Technologie auch aufgezeigt.

Da gibt es bereits sehr viele innovative Projekte. Viele Initiativen untersuchen derzeit, wo diese Technik überall eingesetzt werden kann, um Effizienzgewinne zu erzielen, ohne dabei wichtige Standards wie Sicherheit und Transparenz einzuschränken. Ziel ist es, mit diesen Marktinfrastrukturen einen Sekundär­markt für jene Kryptowerte – die Kryptowerte gibt es nun einmal und sie werden gehandelt –, die als Finanzinstrumente wie etwa Aktien oder Anleihen gelten, zu entwickeln.

Warum sind wir heute hier mit einem Tagesordnungspunkt aktiv? – Jede EU-Verordnung hat zur Folge, dass sie in den Mitgliedsländern unmittelbar in Kraft tritt, aber es bedarf für die Umsetzung, damit sie vollkommen wirksam werden kann, auch eines nationalen Gesetzes, und dieses schaffen wir heute mit diesem Beschluss, den wir dann fassen werden, nämlich das DLT-Verordnung-Vollzugs­gesetz – also ein Vollzugsgesetz, damit diese europäische Verordnung voll­ständig umgesetzt wird.

Was legen wir darin fest? – Wir legen darin fest, dass die FMA, die Finanzmarkt­aufsicht, die zuständige Behörde für die Erteilung einer besonderen Geneh­migung für diese neuen Marktinfrastrukturen sein wird und dass sie auch die laufende Aufsicht darüber übernimmt.

Es geht aber, wie bereits eingangs gesagt, um eine Pilotregelung, also eine versuchsweise Einführung einer Regel. Nach drei Jahren soll auf europäischer Ebene entschieden werden, ob die Pilotregelung geändert, verlängert, dauerhaft eingeführt oder vielleicht sogar einschließlich aller erteilten Geneh­migungen beendet wird.

Alles in allem kann zusammengefasst werden: Die Chancen der Digitalisierung auch in der Finanzwelt bestmöglich zu nutzen und die Risiken weitestgehend einzuschränken ist das Ziel dieser Verordnung, und das ist auch das Ziel des Gesetzes, das wir hier jetzt beschließen werden.

Damit ist, glaube ich, auch der Punkt erreicht, dass wir diese neuen Tech­niken in unseren Rechtsrahmen einpassen. Dafür bedarf es der Zustimmung der Mehr­heit. Leider stimmen (in Richtung SPÖ) Sie offensichtlich nicht mit, aber die Mehrheit in diesem Parlament ist gewährleistet, und ich danke allen, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

15.01

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.