15.59

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier einen Antrag der Freiheitlichen Partei zur Stärkung des Interpellationsrechts, also des Frage­rechts der Nationalratsabgeordneten an die Regierungsmitglieder, aber auch an den Präsidenten des Nationalrates und den Rechnungshofpräsidenten.

Es gibt ja immer wieder zu Recht Beschwerden über die Qualität von Anfrage­beantwortungen der Ministerien, weil Fragen häufig nur sehr oberflächlich, ausweichend oder mit fadenscheinigen Begründungen eigentlich gar nicht beantwortet werden. Darüber gibt es dann auch Diskussionen in der Präsidiale. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.) Auch der Nationalratspräsident sagt zu, die Mitglieder der Bundesregierung dazu anzuhalten, bei diesen auch darauf zu drängen, auf eine bessere Qualität in den Anfragebeantwortungen zu achten.

Man muss sich aber auch einmal die parlamentarischen Anfragebeantwortungen durch den Nationalratspräsidenten und auch durch die Präsidentin des Rech­nungshofes ansehen. Das rückt ein bisschen in den Hintergrund, aber auch da gibt es Verbesserungspotenzial.

Anders als bei den Regierungsmitglieder hat der Präsident beispielsweise für die Beantwortung keine Zweimonatsvorgabe, das wird dann auch ausgiebig ausgenützt: Gerade bei den letzten Anfragen hat es bis zu vier Monate gedauert. Die Beantwortungen waren auch nicht sehr ausgiebig, daher thematisieren wir das heute auch. Zum Beispiel hat es betreffend die Anfragen an den aktuellen Nationalratspräsidenten zu seinem Medienimperium im Parlament oder zur Freunderlwirtschaft oder auch zu seinen Social-Media-Aktivitäten doch erheb­liche Zeit gedauert, bis Antworten gekommen ist; sie waren auch nicht so aufschlussreich, sodass wir der Meinung sind, dass man auch hier eine Debatte im Nationalrat darüber führen soll.

Das zweite Thema sind die Anfragebeantwortungen durch die Rechnungshof­präsidentin. Der Rechnungshof erhielt ja jetzt auch neue Kontrollrechte betreffend die Parteien durch die Novelle des Parteiengesetzes, auch zu Anfragen hinsichtlich illegaler Parteispenden. Da sollte doch auch der Rechnungshof in Anfragebeantwortungen entsprechend Auskunft geben, denn der Rechnungshof steht für Kontrolle selbst, für Transparenz selbst. Aber auch eine gewisse Kontrolle durch den Nationalrat ist ja auch dahin gehend berechtigt, dass der Rechnungshof in seinen Anfragebeantwortungen auch Aufschluss darüber gibt, wo er tätig wird und wo nicht. Wie geht er mit Vorwürfen hinsichtlich illegaler Parteispenden um? Manchmal wird da doch sehr proaktiv kommuniziert, auch seitens der Präsidentin des Rechnungshofes, manchmal wird sich verschwiegen, und das Interpellationsrecht wird sozusagen sehr, sehr eng interpretiert.

Zur Stärkung dieses Interpellationsrechts regen wir daher an, dass es hinkünftig möglich ist, im Nationalrat Debatten über Anfragebeantwortungen durch Nationalratspräsident und Rechnungshofpräsident zu führen, genauso wie es bei Regierungsmitgliedern der Fall ist, denn dadurch gelangt auch an die Öffent­lichkeit, wird thematisiert, warum da keine ausgiebigen Beantwortungen gekommen sind. Es kann zu einem Antrag auf Kenntnisnahme oder Nichtkennt­nis­nahme kommen und quasi einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter. Bei Ihnen steht das Wort.