Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„TO-Punkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2050 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
„TO-Punkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2051 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
„TO-Punkt 3:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2052 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3430/A bis 3435/A eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 16.54 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.