12.02

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Es wurde schon öfter erwähnt, dass immer sehr viele Anträge der Opposition in den Ausschüssen liegen, auch im Familienausschuss – und es gibt auch sehr viele Anträge, die eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldes fordern. (Ruf bei der SPÖ: Die sie alle ablehnen!)

Einige dieser Anträge dürfen wir heute hier diskutieren, manche davon wurden mehrmals im Ausschuss vertagt oder schubladisiert, kann man sagen. Die dringend notwendige Reform des Kinderbetreuungsgeldes, der Abbau von Hürden bei Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld, Verkürzung der Wartezeit auf das Kinderbetreuungsgeld: All das wurde vertagt, obwohl es da dringend Änderungen braucht. Eines wurde auch schon gesagt, aber man kann es nicht oft genug betonen: Nicht die Opposition allein glaubt, diese Änderungen wären notwendig, nein, es gibt sachlich begründete fachliche Kritik, von der Arbeiterkammer und auch von der Volksanwaltschaft, und all das stärkt die Anträge der Opposition.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden sich jetzt vielleicht fragen: Warum haben es manche Anträge dann doch auf die heutige Tagesordnung geschafft? – Nun, weil es die schwarz-grünen Regierungsfraktionen im Ausschuss nicht schafften, die Vertagungsanträge zu stellen! Man kann jetzt sagen, die SPÖ kann nicht bis 600 zählen – die ÖVP kann nicht bis zehn zählen! (Ruf bei der ÖVP: Hallo, hallo!)

So kommt es eben, dass einige Anträge zu diesen Änderungen von den Regierungsparteien heute gleich ganz abgelehnt werden, obwohl es notwendig wäre, den Beobachtungszeitraum für das Erfordernis der Erwerbstätigkeit beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld zu verlängern, und obwohl es mehr Individualität bei gleichzeitiger unbürokratischer Abwicklung bräuchte, und zwar zum Vorteil, nicht zum Nachteil der Eltern. So werden wir aber zu keiner Lösung kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenigstens zu einem freiheitlichen Antrag gibt es heute von allen Parteien Zustimmung: Zukünftig soll es beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld eine Härtefallregelung analog zum pauschalierten Kinderbetreuungsgeld geben. Das ist wichtig, denn, sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich vor, ein Elternteil nimmt sich Zeit für das Kind, beantragt einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und wird dann aber schwer krank und muss vielleicht in einer Pflegeanstalt betreut werden oder verstirbt sogar. Es gibt auch andere Gründe – es kann etwa auch sein, dass ein Elternteil in Haft kommt –, aber jedenfalls gibt es dann für den anderen Elternteil keine Möglichkeit mehr, das Kinderbetreuungsgeld weiter zu beziehen.

Die Betroffenen stehen damit nicht nur im Privaten vor einer im Moment oft ausweglosen Situation, sondern sind auch mit enormen finanziellen Nachteilen konfrontiert. Es gab früher eine Härtefallregelung, die 2017 ohne Angabe von Gründen abgeschafft wurde. Aufgrund unseres Antrages wird es diese hinkünftig wieder geben, wenn die Regierung dazu auch tatsächlich einen Gesetzentwurf ausarbeitet.

Frau Minister, Sie sagten beim Hearing zum Kinderrechte-Volksbegehren, Familien gehörten ins Zentrum Ihrer Politik, und es brauche Lösungen, die nahe an den Wünschen der Familien seien: Ja, Frau Minister, da geben wir Ihnen eindeutig recht – aber Sie müssen schon auch vom Reden ins Tun kommen, denn Familien wünschen sich und brauchen unbedingt eine Überarbeitung des Kinderbetreuungsgeldes!

Es braucht eine einfache Antragstellung, es braucht bürgerfreundliche Unterstützung dabei, es braucht eine raschere Bearbeitung, und es braucht vielleicht auch eine Bevorschussung, denn das ist zurzeit zu kompliziert und dauert zu lange. Das kann auch passieren aufgrund zeitlich verspäteter Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, weil Stempel fehlen, das Datum nicht exakt eingehalten wurde oder die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist, diesen Fall haben wir sicherlich alle verfolgt. All das führt zu Rückzahlungen oder zur Einstellung des Bezuges. – Österreich wollte einmal das kinderfreundlichste Land Europas werden, so wird das nicht gelingen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.06

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.