13.34

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher hier und auch zu Hause! Wir diskutieren jetzt das Eltern-Kind-Pass-Gesetz, das heute nicht beschlossen werden kann. Es wird dann einen Rückver­weisungsantrag geben, weil die Vorlage, die der Ministerrat an das Parlament geschickt hat, nicht die gleiche ist, die im Ministerrat diskutiert wurde. – Ich möchte es nur erklären.

Nichtsdestotrotz - wir werden die Gelegenheit haben, in einem neuerlichen Ausschuss die Materie des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes noch einmal zu diskutieren, Fragen zu stellen und womöglich auch noch das ein oder andere, was uns sehr am Herzen liegt, zu ändern. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich oder lassen Sie uns gemeinsam daher kurz in die Vergangenheit blicken! Es war Ingrid Leodolter 1974. Die Einrichtung des Mutter-Kind-Passes war seinerzeit wirklich eine umfassend großartige, die die Säuglingssterb­lichkeit zurückgehen ließ, die Erkrankungen der schwangeren Frauen hintan­stellen konnte und im Lauf der Jahre und Jahrzehnte viele, viele Verbesserungen für Mütter und deren Kinder gebracht hat.

Es wurde dann 1996 aus Kostengründen - - Nein, ich muss vorher noch sagen: Es gab damals ja Geburtengeld – das ist die Brücke zu jetzt. (Abg. Wurm: Das ist heute auch noch gut! ... es gibt eine Prämie!) Es gab Geburtengeld, wenn man alle Untersuchungen absolviert hatte. 1996 wurde das leider abge­schafft, die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind sehr zurückgegangen, und man hat 1997 wieder ein Bonussystem eingeführt, damit wieder mehr Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemacht werden.

Leider wurde 2002 mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auch die Mutter-Kind-Pass-Verordnung dahin gehend geändert, dass man, wenn man nicht alle Untersuchungen gemacht hatte, bestraft wurde; bestraft insofern, als man Rückzahlungen leisten musste, nämlich Rückzahlungen des Bezu­ges des Kinderbetreuungsgeldes.

Ich erzähle das nur deswegen, weil von einer Sache: Mach etwas, dann wirst du belohnt, das freut uns!, zu einer Sache übergegangen wurde: Wenn du etwas nicht tust, dann wirst du bestraft, dann musst du Teile oder die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes zurückzahlen!

Das ist nicht unsere Politik! Wir müssen in Zeiten wie diesen natürlich schauen, was man sich leisten kann, was möglich ist, aber zu riskieren, dass man, wenn man eine Meldung versäumt, die Untersuchungen zwar gemacht hat, aber nicht rechtzeitig gemeldet hat, dann das Kinderbetreuungsgeld zurückzah­len muss, das sollte nicht der Weg sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz kurz zum jetzigen Entwurf, der wie gesagt noch einmal im Ausschuss diskutiert werden wird: Es sind Erweiterungen von Untersuchungen vorgesehen. Es gibt die elektronische Version des Eltern-Kind-Passes – er wird ja von Mutter-Kind- in Eltern-Kind-Pass umbenannt –, die dann vorhanden sein wird; den gelben Pass kann man dann nicht mehr verlieren, weil er digitalisiert ist. Genau das ist einer der Knackpunkte für uns: Es werden dann zwei Daten­stränge aufgebaut, auf der einen Seite die Daten in Elga, auf der anderen Seite die Daten im elektronischen Eltern-Kind-Pass. Und was uns besonders verwundert, ist, dass die 400 Familienberatungsstellen, die wir in Öster­reich haben, plötzlich auch Zugriff auf diese Eltern-Kind-Pass-Daten bekommen sollen und auch als Gesundheitsanbieter aufscheinen sollen.

Erinnern wir uns an Kreisky zurück: Die Familienberatungsstellen wurden Mitte der Siebzigerjahre geschaffen, um Schwangerenberatung zu gewährleisten. Das sind Maßnahmen gewesen, die wichtig waren. (Beifall bei der SPÖ.) Jetzt scheint es so, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass man, wenn man diese Beratungsleistung, die verpflichtend ist, wie ich hier lese, nicht in An­spruch nimmt, vielleicht wiederum Geld zurückzahlen muss. – Das wol­len wir nicht, das kann es nicht sein.

Ich glaube, dass es überhaupt noch sehr im Dunklen liegt, welche Untersuchun­gen dazukommen sollen, denn es sind die Psycholog:innen, die Logopäd:in­nen, die Mund- und Zahngesundheit in diesem neuen Katalog nicht inkludiert. Schauen wir aber einmal! Wir können es ja noch einmal diskutieren, um diese wichtigen Bereiche eventuell noch aufzunehmen.

Es geht auch um Schwangerenberatung im negativen Sinn, vielleicht auch um die Datenlage, wenn Abbrüche vorgenommen wurden, wenn es gewalttätige Ex-Partner gibt – die Männer können dann nämlich auch in diesen Eltern-Kind-Pass reinschauen. Die Frau muss aktiv sagen: Ich will nicht, dass jemand reinschaut!, also wieder eine Hürde, die dazukommt. – Da sind noch viele, viele Ungereimtheiten, die wir sehen.

Daher finden wir es gut, dass diese Rückverweisung in den Ausschuss da ist. Wiewohl wir eine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes, weitere Untersuchungen, eine Ausweitung durchaus positiv sehen, gibt es da noch viele Haken, die zu diskutieren sind. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte sehr.