13.40
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen vor den Bildschirmen und hier im Saal! Ich darf herzlich den Seniorenbund, die Senioren der Stadt Oberpullendorf und Niki Berlakovich grüßen, die mit dem aktuellen Bürgermeister und noch fünf weiteren hier sind. Ich erlaube mir, das auch in ihrer Sprache zu sagen – meiner Vatersprache sozusagen –: Üdvözöljük az idösek egyesületében Felsöpulyból! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Somit komme ich gleich zum Thema, über das wir heute debattieren – das tun wir nämlich nicht über den Mutter-Kind-Pass, sondern über den Eltern-Kind-Pass, weil auch Väter sehr, sehr wichtig sind.
„The Times They Are A-Changin’“ hat schon Bob Dylan gesungen. Der Mutter-Kind-Pass ist ja, wie wir gerade gehört haben, unbestritten eine Erfolgsgeschichte, aber bald 50 Jahre alt, und die Zeiten haben sich eben geändert. Damals hatte Österreich 7,6 Millionen Einwohner, jetzt sind es 9,1 Millionen Einwohner. Damals war das Wort Handy noch in keinem Sprachgebrauch vorhanden, heute geht kaum mehr jemand ohne Handy außer Haus. – Ich sage immer, das ist die externe Festplatte – wer weiß schon Telefonnummern, Termine und alles andere auswendig –, wobei auch dieser Begriff wahrscheinlich schon überholt ist, denn wir sollten uns mehr über KI und das Internet, das wir ständig bei uns haben, Tag und Nacht, unterhalten.
Es ist also wirklich mehr als an der Zeit, den Mutter-Kind-Pass in das digitale Zeitalter überzuführen und dabei auch dessen Namen von Mutter-Kind-Pass in Eltern-Kind-Pass zu ändern, denn dieser Begriff gibt den gesellschaftlichen Veränderungen, die wir erleben, auch ein Attribut, einen Raum. Der Vater ist nämlich sehr wohl eine ausgesprochen wichtige Bezugsperson und verantwortlich für das seelische und psychische Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes, wovon wir auch gestern schon im Zusammenhang mit der Psychotherapie gehört haben. Mit Männern gibt es ganz andere Erziehungsstile. Mit dieser Umbenennung in Eltern-Kind-Pass soll auch der Diversität, die wir haben, Raum gegeben werden, denn wie gesagt, die Zeiten ändern sich.
Für die Entwicklung des elektronischen Eltern-Kind-Passes stellt das Gesundheits- und Sozialministerium 10 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld, mit diesen Mitteln werden nicht nur die inhaltlichen Reformen bis 2026 ausgebaut, sondern er wird entsprechend den Wünschen der Teilnehmer:innen einer Befragung des Jahres 2022 auch als Handyapp, aber auch – sozusagen zu Hause vor dem großen Bildschirm – in Form einer Webplattform zur Verfügung gestellt.
Der Nutzen durch diese Leistungserweiterung ist unbestritten. Das bietet nun viele Möglichkeiten, um Abläufe zu vereinfachen und so den Zugang zu den Untersuchungsdaten und Informationen zu vereinfachen. Ein paar davon möchte ich gerne aufzählen: Zum Beispiel wird dort eben eine Informationsplattform für Familienleistungen und Beratungen zu psychischer Gesundheit, Gesundheitsförderung und Vorsorge eingerichtet, auch eine elektronische Dokumentationsplattform für Untersuchungen und Beratungen während der Schwangerschaft und der Kindheit ist vorgesehen.
Besonders nützlich sind auch die praktischen Anwendungen, wie eine Erinnerungsfunktion und das Zusammenführen von Datenbanken, wodurch Eltern entlastet werden und nicht mehr von administrativen Aufgaben sozusagen verfolgt werden und denken müssen: Jetzt muss ich noch schnell den Nachweis bringen und das irgendwo hintragen, damit man sieht, dass ich das gemacht habe!
Durch diese Anpassungen und Erweiterungen wird vor allem für sozial benachteiligte Familien mit eventuell eingeschränkten Sprachkenntnissen der Zugang vereinfacht, vor allem auch, weil die Handyapp mehrsprachig angeboten wird.
Besonders zu betonen ist, dass die Untersuchungsprogramme bis zum 18. Lebensjahr ausgebaut werden – wir alle wissen, dass sich die Adoleszenzphase dezent verlängert hat –, und gerade auch was psychische Begleitung und Ernährung betrifft, und was alles dazukommt, ist einiges darin enthalten.
Für die Entwicklung des elektronischen Eltern-Kind-Passes wird auf Erfahrungen aus bereits bestehenden digitalen Gesundheitsanwendungen zurückgegriffen, wie Elga mit der E-Card, E-Impfpass und telemedizinische Anwendungen – in Tirol haben wir zum Beispiel das Programm Herzmobil. Dabei zeichnen Patienten freiwillig alle ihre gesundheitsrelevanten Daten im Alltag auf, um diese dann Netzwerkmediziner:innen zur Verfügung zu stellen.
Eines ist klar: Die Digitalisierung lässt sich nicht mehr aufhalten.
Damit noch ein Wort zu den oft gestellten Fragen und den damit vielleicht verbundenen Sorgen: Was passiert mit diesen erfassten Daten? – Generell ist zu sagen, dass bei der Datenerfassung die Daten der Mutter und jene des Kindes getrennte Datenstränge sind. Diese werden absolut getrennt, und auch bei Mehrkindergeburten, Mehrlingsgeburten gibt es getrennte Datenstränge.
Auf die Daten der Mutter hat nur die Mutter, die Gebärende, Zugriff und sonst niemand – das ist ganz essenziell –; auf die Daten des unmündigen Kindes hingegen hat jeder Obsorgeberechtigte – also Vater oder andere obsorgeberechtigte Person, je nachdem, wie die Beziehungskonstellation ist – Zugriff.
Inhalte von Beratungsgesprächen werden nicht abgespeichert, sondern nur, dass der Termin wahrgenommen wird. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist wichtig, dass man den Termin hat, dass man das Gespräch geführt hat, aber nicht, was dabei gesprochen wurde. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken als im Bundesgesetz vorgesehen ist auch nicht zulässig.
Zu den Elga-relevanten Gesundheitsdaten ist zu sagen, dass keine Mehrfachspeicherungen von gesundheitsrelevanten Daten vorgenommen werden, sondern wenn die Person Teilnehmer:in im Elga-System ist, werden diese Daten über eine Schnittstelle übertragen.
Auch die lange Speicherdauer von 30 Jahren wurde ein bisschen kritisch hinterfragt, aber das hat einen Sinn, denn wenn man den durchschnittlichen Zeitraum betrachtet, in dem eine Frau gebärfähig ist – 30 Jahre –, sieht man, dass es sicher relevant ist, wenn sie sehr früh ein Kind bekommen hat und später noch einmal eines bekommt, dass sie diese Daten von früher noch sieht und zur Verfügung hat. Auch ein Kind hat, wenn es dann erwachsen ist, eine Familienplanung machen oder aus anderen Gründen einfach hineinschauen will, diese Daten noch 30 Jahre zur Verfügung, und das eben sehr niederschwellig.
Sie sehen also, dass die Regierung sehr wohl auf den Datenschutz und die Datensicherheit Rücksicht genommen und alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um diesen gangbaren Weg zu wählen.
Ich möchte mich abschließend bei allen bedanken, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, dass wir den Schritt zum Ausbau der Digitalisierung und eines digitalen Gesundheitsstandortes setzen können, denn noch einmal: „The Times They Are A-Changin’“. Wir kommen an der Digitalisierung nicht mehr vorbei, also machen wir es bitte so gut wie möglich, mit einem vereinfachten Zugang auch für Menschen, die nicht gut in digitaler Kommunikation sind, und heben wir den Nutzen als Beitrag für unsere Gesundheitsförderung hervor! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.