19.28

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man diese beiden Berichte liest, jenen betreffend präventive Men­schenrechtskontrolle und jenen über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, so wird eines klar: dass unsere Volksanwältin und unsere Volksanwälte Großes vollbringen, und zwar tagtäglich.

Wenn ich mir anschaue, wie viele Einsätze es gibt, wie viele präventive Maßnahmen gesetzt werden und wie viele Gesetzesanstöße auch geleistet werden, dann muss ich den Volksanwälten sagen: vielen herzlichen Dank für diese großartige Arbeit! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Als wir neulich bei der Volksanwaltschaft eingeladen waren, wurde uns in einem eindrucksvollen Imagefilm gezeigt, was ihr tagtäglich leistet – alle Tätig­keitsberichte, alle Maßnahmen sind auf volksanwaltschaft.gv.at veröffentlicht.

Wenn man möchte, dass Menschenrechte zu einem kommen, und man Miss­stände bei einer Behörde, in Bezug auf eine Maßnahme oder sonstige Missstände aufzeigen will – wozu man tagtäglich die Möglichkeit hat –, dann sind die Volksanwälte bei den Leuten. Das zeigen die Sprechtage, das zeigen die Onlinebeschwerdeformulare, die Möglichkeit, sich telefonisch zu beschweren. Ihr seid hautnah bei den Menschen in den Gemeinden, in den Bezirken, und auch dafür herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte eine kleine traurige Geschichte aus meinem eigenen Familienkreis erzählen: Die Cousine meiner Mutter war, aus welchen Gründen auch immer, mit ihrer Schwester in einem Heim untergebracht. Sie wurden nicht in einem Heim untergebracht, weil in der Nachkriegszeit alles so lustig war, sondern weil schlichtweg keine Eltern da waren, die sich um diese Kinder küm­mern konnten. Und dann erzählt sie mir launig an einem Kaffeenachmit­tag: Ja, und weißt du, was uns in diesem Heim widerfahren ist? Wir wurden kör­perlich an die Wand gedrückt. Wir mussten das Essen, das uns nicht ge­schmeckt hat, trotzdem essen. Einmal habe ich mich erbrochen, und dann musste ich es auch aufessen.

Was ich da beschreibe, wird mit dem Heimopferrentengesetz abgedeckt. Mit dem Heimopferrentengesetz werden alle Betroffenen, die zwischen 1945 und 1999 in einem Heim, in einer staatlichen Einrichtung, in einer Be­treuung waren – in der sie hätten Schutz bekommen sollen, weil es ihnen vorher schlecht gegangen ist –, aufgefangen. Wir haben dieses Gesetz auch repa­riert: Dort, wo es eine Lücke gegeben hat, hat der Nationalrat einstimmig eine Verbesserung beschlossen. Auch das zeigt, Volksanwaltschaft und Parla­ment arbeiten gut zusammen.

Es ist wichtig, dass ihr die Missstände aufzeigt. Vielen Dank dafür, für eure Ar­beit! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.31

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.